Veröffentlicht im A.Bl. vom 16. Juli 2002, Nr. 30.
(1) Kindergärtnerinnen, die ohne Freistellung von der Unterrichtstätigkeit die Funktion einer Kindergartenleiterin ausüben, steht folgende am monatlichen Anfangsgehalt der unteren Besoldungsstufe der jeweiligen Funktionsebene zu berechnende Aufgabenzulage zu: