Veröffentlicht im A.Bl. vom 16. Juli 2002, Nr. 30.
(1) In Erwartung einer neuen umfassenden Regelung auf dezentraler Ebene, wird den Klassenlehrern ab dem Schuljahr 2001/2002 eine monatliche Aufgabenzulage von mindestens 50 und höchstens 100 Euro gewährt, wobei der Arbeitsbelastung und Klassenanzahl Rechnung getragen wird.
(2) Für die in Absatz 1 vorgesehene Zuerkennung wird ein Fonds von 180.000 Euro, ausgenommen die Sozialabgaben, vorgesehen, und an nicht mehr als 300 Klassenlehrer verteilt. Die Zuweisungskriterien werden von der Landesregierung nach Besprechung mit den repräsentativen Gewerkschaften bestimmt.