Veröffentlicht im A.Bl. vom 16. Juli 2002, Nr. 30.
(1) Das vorliegende Bereichsabkommen gilt für den Bereich des Personals der Landesverwaltung.
(2) Die im vorliegenden Vertrag enthaltene Regelung beinhaltet die Anwendung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages vom 29.07.1999.