Kundgemacht im Beiblatt Nr. 1 zum A.Bl vom 18. Dezember 2007, Nr. 51.
(1) Die Wahl ist gültig, sofern mehr als die Hälfte der wahlberechtigten Lehrpersonen daran teilnimmt. Im Falle des Nichterreichens des geforderten Quorums werden die Wahlen innerhalb von 30 Tagen wiederholt. Falls das Quorum auch in der zweiten Wahl nicht erreicht wird, kann das gesamte Wahlverfahren in den folgenden 90 Tagen wiederholt werden.