(1) Bei Erstanwendung des vorliegenden Kollektivvertrages wird dem ärztlichen Personal, welches im einzigen Stellenplan, Funktionsbereich A, eingestuft ist, zusätzlich folgendes konventionelles Dienstalter, mit entsprechender Gehaltsvorrückung, gewährt:
Dienstalter
Konventionelles Dienstalter
Wirtschaftliche Vorrückung
von 0 bis 2 Jahre
0 Jahre
0 Vorrückungen
von 2 bis 4 Jahre
1 Jahr
von 4 bis 6 Jahre
2 Jahre
1 Vorrückungen
von 6 bis 8 Jahre
3 Jahre
von 8 bis 10 Jahre
4 Jahre
2 Vorrückungen
von 10 bis 12 Jahre
5 Jahre
von 12 bis 14 Jahre
6 Jahre
3 Vorrückungen
von 14 bis 16 Jahre
7 Jahre
von 16 bis 18 Jahre
8 Jahre
4 Vorrückungen
von 18 bis 20 Jahre
9 Jahre
ab 20 Jahren
10 Jahre
5 Vorrückungen
(2) Bei der Bestimmung des Dienstalters wird auch der als Primar, Ober-, Assistenzarzt, Assistenzarzt in Ausbildung oder Arzt der I. Leistungsebene geleistete Dienst berücksichtigt.