Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 3. Juni 2003, Nr. 22.
(1) Die Gliederung der Entlohnung der Schuldirektoren/innen setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
(2) Die Besoldung gemäß Absatz 1 versteht sich als Vergütung für alle der Führungskraft zugewiesenen Funktionen, Aufgaben und Aufträge.