In vigore al

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In vigore al: 21/11/2014

Beschluss Nr. 1068 vom 21.06.2010
Genehmigung der psychologischen und gynäkologischen Betreuungspfade, welche die Familienberatungsstellen im Rahmen der Befreiungspfade, welche die Famileinberatungsstellen im Rahmen der Befreiung von der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe (Ticketbefreiung) erbringen dürfen und Widerruf des eigenen Beschlusses Nr. 3170 vom 30.12.2009)

ANLAGE A
Definition von Betreuungspfaden im psychologischen Bereich mit Ticketbefreiung
In der Folge werden die Betreuungspfade für den psychologischen Bereich definiert, welche ticketbefreit sind:

1.  INFORMATIONSGESPRÄCH bzw. „ERSTBERATUNG“

Erstberatung ist Begrüßung, Raum, Atmosphäre, Interesse für das Anliegen, Interesse für den Klienten, Zuhören, das Gefühl an der richtigen Stelle zu sein, nicht alleine zu sein, gemeinsamer Versuch der Problembenennung, die gemeinsame Suche nach möglichen und auch alternativen Lösungswegen. Aus diesem Grund ist die „Erstberatung  nicht ein aus dem Ablauf der Familienberatungsstelle heraus gelöstes Ereignis. Dies muss von Psychologen geleistet werden.

 

Als Erstberatung können max. 3 psychologische Beratungen gemäß Beschluss Nr. 1527 vom 08.06.2009 gewährt werden; in Frage kommen dabei folgende Kodifizierungen:

800.27 Psychologische Einzelberatung

800.28 Psychologische Familienberatung

800.29 Psychologische Beratung für das Paar

 

2.  KRITISCHE LEBENSEREIGNISSE

Familienberatungsstellen sind zuständig nicht nur für das kritische Lebensereignis Schwangerschaft, Geburt, Mutterschaft sondern sie sind zuständig für die gesamte Generationsarbeit innerhalb einer Familie und das bedeutet, für den gesamten generativen Lebenszyklus einer Familie.

Innerhalb des Lebenszyklus einer Familie kann es aufgrund eines kritischen Lebensereignisses zu einem Stillstand kommen, der die Anpassungsleistung und die Erziehungsleistung einer Familie zum Stillstand bringt. Aus diesem Grund sind diese Momente, so wie Schwangerschaft und Geburt, die wichtigsten Momente psychologischer Prävention um die gesunde Entwicklung von Familien und deren Aufgaben bei der Generationsarbeit und bei der Integration der Gesellschaft sicher zu stellen.

Zu diesem Zweck werden zwei Bereiche der Ticketbefreiung definiert:

a. regelmäßig auftretende kritische Lebensereignisse sind:

Moment der Paarbildung (costruzione della coppia)

zusammen Ziehen (inizio convivenza)

Hochzeit

Schwangerschaft

Darunter auch:

- Schwangerschaftskonfliktberatung

- künstliche Befruchtung

- unerfüllter Kinderwunsch

- Geburt/Niederkunft

Erste Jahre Mutterschaft/Vaterschaft

Schuleintritt

Krise in der Schule

Krise in der Eltern-Kind Beziehung

Kinder gehen aus dem Haus/Ablösung

Berufseinstieg

Wiedereinstieg ins Berufsleben

Wechseljahre

Wechsel in den Ruhestand

Aktive Großelternschaft

 

b. Unregelmäßige kritische Lebensereignisse:

Trennung

Krankheit und Tod eines Angehörigen   Ausnahme: gewaltsamer Tod (auch Suizid) hierfür ist die Notfallpsychologie zuständig

Arbeitsplatzverlust oder –wechsel

Umzug/Wohnortwechsel

Außereheliche Beziehung

Sexuelle Probleme und Verhütung

Häusliche Gewalt / Missbrauch

Pflegesituation in der Familie

 

Für diese Lebensereignisse ist ein psychologischer “percorso consultoriale” für das Familiensystem oder eines seiner Subsysteme möglich (Paar, Eltern-Kind, Einzelperson, auch als Gruppen zusammengefasst)

 

In diesen Fällen können max. zwei Leistungen der Diagnostik, zu kodifizieren mit 800.26, und zehn psychologische Leistungen gemäß Beschluss Nr. 1527 vom 08.06.2009 aus folgenden gewährt werden:

800.27 Psychologische Einzelberatung

800.28 Psychologische Familienberatung

800.29 Psychologische Beratung für das Paar

800.291 Psychologische Gruppenberatung

800.30 Einzelpsychotherapie

800.31 Psychotherapie für das Paar

800.32 Psychotherapie für die Familie

800.33 Gruppen-Psychotherapie

 

Bei besonders schwierigen Situationen: zwei kritische Lebensereignisse fallen zusammen, oder es besteht aus realen Gründen eine starke und berechtigte Sorge um eine minimale finanzielle Absicherung oder bei besonders ressourcenarmen Situationen: der Klient hat außerhalb nur eine oder möglicherweise gar keine echte Bezugsperson, ist eine Verlängerung der Behandlung um weitere fünf psychologische Beratungen möglich.

 

Kritische Lebensereignisse aus der Vergangenheit, die evtl. mit der Entwicklung des Störungsbildes in Zusammenhang gebracht werden können, können nicht als Grund heran gezogen werden können, dies als „percorso consultoriale  zu definieren. Es sei denn es gibt eine konkrete Aktualisierung des kritischen Lebensereignisses.

 
3. In allen anderen Fällen fallen die psychologischen Leistungen (800.26 – 800.33) der Familienberatungsstellen in den Ticketbereich gemäß Beschluss Nr. 1527 vom 08.06.2009. Die wichtigsten, von den Familienberatungsstellen behandelten Problematiken, die in diesem Sinne über die „percorsi consultoriali  hinaus gehen, sind z.B. folgende:
 
Beratung und Therapie von

Depressionen und Manien

Angststörungen

Verschiedene Formen von Gewalt

Persönlichkeitsstörungen

Essstörungen

posttraumatischen Belastungsstörungen

 
Paartherapie wenn keine Minderjährigen betroffen sind, und es sich nicht um ein kritisches Lebensereignis handelt, bzw. die notwendige Stundenzahl über die dafür vorgesehene, hinaus geht.
 
Beratung bei

Problemen am Arbeitsplatz

Beziehungsproblemen außerhalb der Familie

 
Begleitung von

Begleitung von Angehörigen psychisch Kranker

Begleitung und Nachsorge bei schwerer körperlicher Krankheit

 
Vom Ticket befreit bleiben alle sozialen oder sozio-sanitären Leistungen gemäß Beschluss Nr. 1527 vom 08.06.2009, die Leistungen, welche von den Sozialdiensten angefordert werden, vom Jugendgericht oder den Schulen und die sanitären Leistungen, welche nicht im Tarifverzeichnis der ambulanten spezialisierten Leistungen, der instrumentellen Diagnostik und von Laboratorien  enthalten sind.
 
ANLAGE B
Definition der gynäkologischen Beratungspfade, welche die Familienberatungsstellen im Rahmen der Befreiung von der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe (Ticketbefreiung) erbringen dürfen
 
Wie folgt werden die gynäkologischen Beratungspfade, welche die Familienberatungsstellen im Rahmen der Befreiung von der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe (Ticketbefreiung) erbringen dürfen, festgelegt.
 

1) Beratung, die sich auf folgende Beratungsleistungen laut Beschluss Nr. 1572 vom 8.6.2009 beziehen:

a. 800.23 (Gesundheitsberatung);

b. 800.63 (gynäkologische Beratung);

c. 800.631 (kurze gesundheitliche Beratung des Gynäkologen);

d. 800.632 (freiwillige Schwangerschaftsunterbrechungsbescheinigung);

e. 800.64 (Beratung durch die Hebamme);

2) Schwangerschaft:

a. 800.70 (Geburtsvorbereitungskurs);

b. 800.61 (Hebammenuntersuchung);

c. 800.663 (Kontrolle der fetalen Herzaktion mittels Doppler);

d. Beratung und Feststellung der Schwangerschaft: es ist möglich, folgende Leistungen, die sich auf die entsprechenden Kodes des oben genannten Beschlusses beziehen:

800.63 (gynäkologische Beratung);

800.631 (kurze gesundheitliche Beratung des Gynäkologen);

800.60 (gynäkologische Untersuchung);

800.66 (Geburtshilfe Ultraschall Untersuchung);

e. 800.71 (Kurs nach der Geburt);

3) Beratung für eine verantwortliche Schwangerschaft: es ist möglich, folgende Leistungen, die sich auf die entsprechenden Kodex des oben genannten Beschlusses beziehen:

a. 800.63 (gynäkologische Beratung);

b. 800.631 (kurze gesundheitliche Beratung des Gynäkologen);

c. 800.60 (gynäkologische Untersuchung) auch wenn nur mit Beratungszweck über die Methoden der Empfängnisverhütung;

d. 800.68 (Einsetzen eines Intrauterinpessars - I.U.D.);

e. 800.681 (Entfernen eines Intrauterinpessars - I.U.D.);

4) Beratung bezüglich der Erziehung zur Selbsttastung der Brust:

a. 800.65 (Erziehung zur Selbstertastung der Brust – Einzelsitzung);

b. 800.651 (Erziehung zur Selbstertastung der Brust – Gruppensitzung);

5) Beratung bezüglich der jährlichen Vorbeugung:

a. 800.60 (gynäkologische Untersuchung): nur jährlich und mit Vorbeugungszweck;

6) Beratung bezüglich der Begleitung über die Wechseljahre:

a. 800.74 (Gespräch über die Wechseljahre - Kurs);

7) Beratung Rückbildungsgymnastik

a. 800.69 (Rückbildungsgymnastik - Einzelsitzung);

b. 800.691 (Rückbildungsgymnastik – Gruppensitzung);

 

Im Rahmen der Befreiung von der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe (Ticketbefreiung) dürfen alle soziale und soziosanitäre Leistungen laut Beschluss Nr. 1572 vom 08.6.2009 und die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der fachärztlichen ambulatorischen Leistungen, inbegriffen Instrumentaldiagnostik und Labor vorgesehen sind, erbracht werden.

 
Die vom Gesetz vorgesehenen Befreiungen bleiben aufrecht.
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