In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 21/11/2014

Beschluss vom 18. März 2014, Nr. 293
Genehmigung der Zulassungskriterien, der Bewertungsunterlagen und des Prüfungsprogramms für das Ausleseverfahren nach Bewertungsunterlagen und mit einem Bewertungsgespräch zur Auswahl von Kindergärtnerinnen und Grundschullehrpersonen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol zur Verwendung als Praktikumsverantwortliche (M.D. Nr. 249/2010, Artikel 11, Absatz 2 und Absatz 4) im Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich an der Freien Universität Bozen

Anlage

Ausschreibung eines Ausleseverfahren nach Bewertungsunterlagen und mit einem Bewertungsgespräch zur Auswahl von Kindergärtnerinnen und Grundschullehrpersonen der autonomen Provinz Bozen-Südtirol und zur Verwendung als Praktikumsverantwortliche (M.D. Nr. 249/2010, Artikel 11, Absatz 2 und Absatz 4) im Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich an der Freien Universität Bozen
Aufbau des Ausleseverfahrens – Bewertungsunterlagen

I.) Zulassungsvoraussetzungen:

Zum Auswahlverfahren von Praktikumsverantwortlichen sind zugelassen:

a.) Deutsche Abteilung/Grundschule: Lehrpersonen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag als Klassenlehrer/in an der deutschen Grundschule der autonomen Provinz Bozen-Südtirol, welche mindestens zehn Jahre effektiven Unterrichtsdienst mit gültigem Studientitel als Klassenlehrer/in an der deutschen Grundschule der autonomen Provinz Bozen-Südtirol vorweisen;

b.) Ladinische Abteilung/Kindergarten und Grundschule: Lehrpersonen, welche einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Klassenlehrer/in an der Grundschule in den ladinischen Ortschaften der autonomen Provinz Bozen-Südtirol und zehn Jahre effektiven Unterrichtsdienst mit gültigem Studientitel als Klassenlehrer/in an der Grundschule in den ladinischen Ortschaften der autonomen Provinz Bozen-Südtirol haben und Kindergärtnerinnen, welche einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Kindergärtnerinnen in den Kindergärten der ladinischen Ortschaften der autonomen Provinz Bozen-Südtirol und zehn Jahre effektiver Bildungsarbeit mit gültigem Studientitel als Kindergärtnerin an den Kindergärten der ladinischen Ortschaften der autonomen Provinz Bozen-Südtirol vorweisen;

c.) Italienische Abteilung/Grundschule: Lehrpersonen, welche einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Klassenlehrer/in an der italienischen Grundschule der autonomen Provinz Bozen-Südtirol und zehn Jahre effektiven Unterrichtsdienst mit gültigem Studientitel als Klassenlehrer/in an der italienischen Grundschule der autonomen Provinz Bozen-Südtirol vorweisen;

d.) Italienische Abteilung/Kindergarten: Kindergärtnerinnen, welche einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Kindergärtnerin an der italienischen Kindergärten der autonomen Provinz Bozen-Südtirol und zehn Jahre effektiver Bildungsarbeit mit gültigem Studientitel als Kindergärtnerin am italienischen Kindergarten der autonomen Provinz Bozen-Südtirol vorweisen.

Ein Unterrichts- bzw. Arbeitsjahr entspricht entweder mindestens 180 Tagen oder dem ununterbrochenen Zeitraum zwischen dem 1. Februar und dem Ende des Unterrichts oder der Prüfungen. Es werden alle effektiven Unterrichts- bzw. Arbeitsjahre mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 50 Prozent eines Vollzeitarbeitsverhältnisses gezählt.

Weitere Voraussetzung für die Zulassung zu den oben genannten Auswahlverfahren ist der Nachweis von wenigstens zwei der folgenden drei Voraussetzungen:

1.) Mindestens zwei der oben genannten Dienstjahre wurden in den letzten zehn Jahren geleistet,

2.) Ausbildung als Schul- bzw. Kindergartentutor/in oder Erfahrung als Praktikumsverantwortliche/r an der Fakultät für Bildungswissenschaften; für den Fall, dass die zuständige Schulverwaltungsbehörde die Ausbildung zur/zum Schul- bzw. Kindergartentutor/in noch nicht angeboten hat: Tätigkeit ohne Beanstandung als Schul- bzw. Kindergartentutor/in über einen Zeitraum von drei Jahren im eigenen Schulsprengel,

3.) Portfolio zum Nachweis der Mitarbeit bei der Unterrichts- und Schul- bzw. Kindergartenentwicklung auf Direktions-, Schulverbunds- oder Landesebene. Diesem Portfolio können auch ein oder mehrere Empfehlungsschreiben z.B. von Schul- bzw. Kindergartenführungskräften oder des Leiters des Bereiches Innovation und Beratung im deutschen oder ladinischen Bildungsressort oder des Pädagogischen Bereiches im italienischen Bildungsressort beigelegt werden.

Die Prüfungskommission überprüft die Zulassungsvoraussetzungen und entscheidet über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber zum Auswahlverfahren.

II.) Auswahlverfahren:

Die Auswahl der Praktikumsverantwortlichen erfolgt durch:

1.) die Bewertung der Unterlagen zu den im folgenden Punkt III.), Buchstaben a.) – l.) genannten Tätigkeiten und

2.) ein Bewertungsgespräch.

Die Prüfungskommission kann bis zu insgesamt 100 Punkte für die Bewertung vergeben, die wie folgt aufgeteilt sind:

1.) Bewertung der Unterlagen in Bezug auf die im folgenden Punkt III.), Buchstaben a.) - l.), genannten Bereiche: bis zu 50 Punkte. Um zum Bewertungsgespräch zugelassen zu werden, muss die Bewerberin/der Bewerber eine Tätigkeit in wenigstens drei der angegebenen Bereiche (Bewertungsunterlagen) nachweisen.

2.) Bewertungsgespräch: bis zu 50 Punkte. Das Bewertungsgespräch ist mit einer Bewertung von wenigstens 35/50 Punkten bestanden.

III.) Bewertungsunterlagen:

Die Punkte zur Bewertung der Unterlagen verteilen sich wie folgt:

a.) wenigstens dreijähriges abgeschlossenes Universitäts- bzw. Hochschulstudium im Bereich Unterricht in der Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule) bzw. im Bereich der Bildungsarbeit im Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten) bzw. im Bereich Bildungsarbeit im Kindergarten oder Unterricht in der Grundschule (bezogen auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule): von 3 bis zu 4 Punkten;

b.) Forschungsdoktorat im Bereich Unterricht in der Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule) bzw. im Bereich Bildungsarbeit im Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten) bzw. im Bereich Bildungsarbeit im Kindergarten oder im Bereich Unterricht in der Grundschule (bezogen auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/ Kindergarten und Grundschule): 6 Punkte;

c.) Universitärer Master im Bereich Unterricht in der Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule) bzw. im Bereich Bildungsarbeit im Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/ Kindergarten) bzw. im Bereich Unterricht in der Grundschule oder Bildungsarbeit im Kindergarten (bezogen auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/ Kindergarten und Grundschule): 3 Punkte;

d.) Zusatzausbildung als Integrationslehrperson bzw. Integrationskindergärtnerin oder Lehrperson für Englisch in den Grundschulen: 2 Punkte;

e.) Ausbildungslehrgänge, die für die Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule und auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) bzw. die für den Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) relevant sind und vom Pädagogischen Institut/vom Bereich Innovation und Beratung im deutschen oder ladinischen Bildungsressort oder vom Pädagogischen Bereich im italienischen Bildungsressort oder von vergleichbaren Einrichtungen für den Bereich Kindergarten bzw. Grundschule getragen wurden: 1 Punkt pro Ausbildungslehrgang bis max. 3 Punkte;

f.) Tätigkeit als Dozent/in oder Leitung von didaktischen Laboratorien an Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen bezogen auf die Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule und auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) bzw. auf den Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule): 3 Punkte pro Auftrag bis max. 6 Punkte;

g.) Supervisor/in oder Praktikumsverantwortliche/r des Praktikums in den Laureats- bzw. Masterstudiengängen Bildungswissenschaften für den Primarbereich oder Tätigkeit als pädagogische/r Mitarbeiter/in am Pädagogischen Institut bzw. im Bereich Innovation und Beratung: 2 Punkte pro Schuljahr bis max. 6 Punkte;

h.) Tutorin an den Grundschulen bzw. an den Kindergärten im Rahmen der universitären Ausbildung der Grundschullehrpersonen (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule und auf die Auswahlverfahren Praktikums-verantwortliche/Kindergarten und Grundschule) bzw. der Kindergärtnerinnen (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule): 2 Punkte;

i.) Referententätigkeit oder Leitung von Gruppen bei der berufsbegleitenden Fortbildung der Kindergärtnerinnen oder Grundschullehrer/innen, die von der Autonomen Provinz Bozen–Südtirol oder von Schulverbünden oder von einzelnen Kindergarten- bzw. Schuldirektionen getragen wurde: je 6 Stunden 1 Punkt bis max. 6 Punkte;

j.) Teilnahme an der berufsbegleitenden Fortbildung in den letzten fünf Jahren: je 100 Fortbildungsstunden 1 Punkt bis max. 3 Punkte;

k.) Mitarbeit in Arbeitsgruppen zur didaktischen Forschung und zur Qualitätsentwicklung in der Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule und auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) bzw. im Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule), die von Universitäten oder Bildungsverwaltungen oder Schulverbünden oder Kindergarten- oder Schuldirektionen getragen wurden: 3 Punkte;

l.) Veröffentlichungen zum Unterricht in der Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule und auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) bzw. zur Bildungsarbeit im Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule): von 1 Punkt bis zu 6 Punkten.

IV.) Bereiche, Gegenstand des Bewertungsgesprächs

a.) Die professionelle Kompetenz pädagogischen Handels in der Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule und auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) bzw./und im Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) unter Einbezug des vorgelegten Portfolios;

b.) Die Kenntnis wesentlicher Aspekte berufspraktischer Ausbildung (Masterstudiengang in Bildungswissenschaften und Praktika);

c.) Die eigenen Vorstellungen, Studierende auf das Praktikum vorzubereiten, im Praktikum zu begleiten und dieses zu bewerten;

d.) Die Kommunikationsfähigkeit und die eigenen Vorstellungen, in einem Team zu arbeiten, und die Erfahrungen in der Erwachsenenbildung;

e.) Die Organisationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, Beziehungen zu den Studierenden, Dozentinnen und Dozenten sowie zu Behörden der Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule und auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) bzw./und des Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) aufzubauen;

f.) Die Motivation der Bewerberin/des Bewerbers, der berufliche Werdegang und weitere Aspekte, die in einem Zusammenhang mit der Aufgabe als Praktikumsverantwortliche/r stehen;

g.) nur für das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche, Ladinische Abteilung/Kindergarten und Grundschule: Die Sprachkompetenz in den Unterrichtssprachen der paritätischen Schule.

 

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