Zum Auswahlverfahren von Praktikumsverantwortlichen sind zugelassen:
a.) Deutsche Abteilung/Grundschule: Lehrpersonen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag als Klassenlehrer/in an der deutschen Grundschule der autonomen Provinz Bozen-Südtirol, welche mindestens zehn Jahre effektiven Unterrichtsdienst mit gültigem Studientitel als Klassenlehrer/in an der deutschen Grundschule der autonomen Provinz Bozen-Südtirol vorweisen;
b.) Ladinische Abteilung/Kindergarten und Grundschule: Lehrpersonen, welche einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Klassenlehrer/in an der Grundschule in den ladinischen Ortschaften der autonomen Provinz Bozen-Südtirol und zehn Jahre effektiven Unterrichtsdienst mit gültigem Studientitel als Klassenlehrer/in an der Grundschule in den ladinischen Ortschaften der autonomen Provinz Bozen-Südtirol haben und Kindergärtnerinnen, welche einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Kindergärtnerinnen in den Kindergärten der ladinischen Ortschaften der autonomen Provinz Bozen-Südtirol und zehn Jahre effektiver Bildungsarbeit mit gültigem Studientitel als Kindergärtnerin an den Kindergärten der ladinischen Ortschaften der autonomen Provinz Bozen-Südtirol vorweisen;
c.) Italienische Abteilung/Grundschule: Lehrpersonen, welche einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Klassenlehrer/in an der italienischen Grundschule der autonomen Provinz Bozen-Südtirol und zehn Jahre effektiven Unterrichtsdienst mit gültigem Studientitel als Klassenlehrer/in an der italienischen Grundschule der autonomen Provinz Bozen-Südtirol vorweisen;
d.) Italienische Abteilung/Kindergarten: Kindergärtnerinnen, welche einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Kindergärtnerin an der italienischen Kindergärten der autonomen Provinz Bozen-Südtirol und zehn Jahre effektiver Bildungsarbeit mit gültigem Studientitel als Kindergärtnerin am italienischen Kindergarten der autonomen Provinz Bozen-Südtirol vorweisen.
Ein Unterrichts- bzw. Arbeitsjahr entspricht entweder mindestens 180 Tagen oder dem ununterbrochenen Zeitraum zwischen dem 1. Februar und dem Ende des Unterrichts oder der Prüfungen. Es werden alle effektiven Unterrichts- bzw. Arbeitsjahre mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 50 Prozent eines Vollzeitarbeitsverhältnisses gezählt.
Weitere Voraussetzung für die Zulassung zu den oben genannten Auswahlverfahren ist der Nachweis von wenigstens zwei der folgenden drei Voraussetzungen:
1.) Mindestens zwei der oben genannten Dienstjahre wurden in den letzten zehn Jahren geleistet,
2.) Ausbildung als Schul- bzw. Kindergartentutor/in oder Erfahrung als Praktikumsverantwortliche/r an der Fakultät für Bildungswissenschaften; für den Fall, dass die zuständige Schulverwaltungsbehörde die Ausbildung zur/zum Schul- bzw. Kindergartentutor/in noch nicht angeboten hat: Tätigkeit ohne Beanstandung als Schul- bzw. Kindergartentutor/in über einen Zeitraum von drei Jahren im eigenen Schulsprengel,
3.) Portfolio zum Nachweis der Mitarbeit bei der Unterrichts- und Schul- bzw. Kindergartenentwicklung auf Direktions-, Schulverbunds- oder Landesebene. Diesem Portfolio können auch ein oder mehrere Empfehlungsschreiben z.B. von Schul- bzw. Kindergartenführungskräften oder des Leiters des Bereiches Innovation und Beratung im deutschen oder ladinischen Bildungsressort oder des Pädagogischen Bereiches im italienischen Bildungsressort beigelegt werden.
Die Prüfungskommission überprüft die Zulassungsvoraussetzungen und entscheidet über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber zum Auswahlverfahren.