(1) Das im Schuljahr 2012/2013 im Schülerheim Damiano Chiesa im Dienst stehende Erziehungspersonal wird, falls es im Besitz der entsprechenden Befähigung ist, auf Antrag und nach Bestehen einer Eignungsprüfung an das Land überstellt und ins Berufsbild des Sozialpädagogen oder der Sozialpädagogin eingestuft. Der Direktor oder die Direktorin der Landesabteilung Personal legt die Termine und die Modalitäten der Eignungsprüfung fest sowie – auf der Grundlage eines Abkommens mit den repräsentativsten Gewerkschaften auf Bereichsebene – die Überstellung ans Land.