1. Italienische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie diesen auf dem Arbeitsmarkt Gleichgestellte können den Arbeitslosenstatus entweder durch persönliches Erscheinen beim Arbeitsvermittlungszentrum oder über einen Online-Dienst der Landesabteilung Arbeit beantragen.
2. Der Zugang zum Online-Dienst und die Identifizierung der antragstellenden Person erfolgen durch die Bürgerkarte Südtirol.