1. Das Ministerium für Landwirtschaft und Forstwesen (MiPAAF) ist zuständige Behörde für die Festlegung der langsam wachsenden Rassen/Linien und deren Eintragung in eine dafür vorgesehene Liste im Sinne des Artikels 12 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008.
2. Zusätzlich zu den vom MiPAAF aufgelisteten Rassen/Linien sind auch solche verwendbar, welche von anderen Mitgliedstaaten festgelegt worden sind.