(1) Zum Zweck der Planung des Zugangsnetzes ist es wichtig zu ermitteln, ob auf dem Gebiet Glasfaserabschnitte vorhanden sind oder bereits Glasfasernetze bestehen.
(2) Die Lage und Beschaffenheit dieser Abschnitte oder Netze ist auf einen georeferenzierten Lageplan zu übertragen und die Daten für die Eintragung sind in einem GIS-System zur Verfügung zu stellen.
(3) In diesem Fall müssen die Merkmale der PoP und die Bemessung des Netzes auf die verfügbare Infrastruktur abgestimmt werden.