(1) Die Leiter und Leiterinnen der Arbeitsgruppen - sie werden von den Lehrpersonen gewählt - versammeln sich monatlich zu einer Konferenz und erarbeiten Vorschläge und Lösungen für die Verbesserung des Bildungsangebots des Bereichs „Musikalische Bildung in italienischer Sprache“.
(2) Die Konferenz der Leiter und Leiterinnen der Arbeitsgruppen wird vom Koordinator oder von der Koordinatorin des Bereichs „Musikalische Bildung in italienischer Sprache“ einberufen und geleitet.