(1) Die Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2011 für dieses zweckgebunden wurden, betragen 5.392.650.818,92 Euro.
(2) Die passiven Rückstände, die bei Abschluss des Haushaltsjahres 2010 auf 2.995.479.733,61 Euro festgestellt wurden, belaufen sich aufgrund von Einsparungen, verwaltungsmäßigem Verfall und Verjährung, die im Laufe des Haushaltsjahres 2011 eingetreten sind, auf 2.916.406.549,30 Euro.
(3) Die passiven Rückstände am 31. Dezember 2011 betragen insgesamt 2.972.864.989,11 Euro; davon betreffen 1.521.579.714,85 Euro noch auszuzahlende Beträge aus dem Haushaltsjahr 2011 und 1.451.285.274,26 Euro noch auszuzahlende Beträge aus den vorhergehenden Haushaltsjahren.