3.1 Zu den Beihilfen sind folgende Vorhaben zugelassen:
a) Erhebungen und Studien,
b) Broschüren und Publikationen sowie Informations- und Fachbeiträge in verschiedenen Medien,
c) Ausarbeitung von audiovisuellem und didaktischem Material sowie von Webseiten ohne Eigenwerbung für die Firmen,
d) Tagungen, Seminare, Kurse, Festivals, Lehrfahrten, Wettbewerbe, Betriebsbesuche und Ähnliches,
3.2 Es werden ausschließlich die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit den Initiativen laut Punkt 3.1 anfallen, berücksichtigt.