Die Hörfunksender, die daran interessiert sind, mit dem Land einen BIS-Vertrag abzuschließen, müssen dem Amt für Zivilschutz ein entsprechendes Schreiben mit folgenden Daten und Unterlagen übermitteln:
a) Daten des Hörfunksenders, des Eigentümers des Hörfunksenders und der Person, die den Vertrag unterzeichnet,
b) Angabe der für die Ausstrahlung der BIS-Meldungen gewählten Modalität (Zivilschutz- und Verkehrsmeldungen oder nur Zivilschutzmeldungen),
c) Angabe der für die Übermittlung der Verkehrsmeldungen gewählten Sprache (deutsch oder italienisch),
d) Unterlagen, die gemäß der geltenden Gesetzgebung auf dem Gebiet der öffentlichen Verträge bezüglich Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen notwendig sind.
Das Amt für Zivilschutz kann jederzeit weitere Daten und Unterlagen, die für notwendig oder nützlich erachtet werden, anfordern.