(1)Die Einnahmen, die im Haushaltsjahr 2010 für dieses festgestellt wurden, betragen 5.362.739.896,80 Euro.
(2) Die aktiven Rückstände, die bei Abschluss des Haushaltsjahres 2009 auf 2.675.830.896,60 Euro festgestellt wurden, belaufen sich, aufgrund der Mehr- und Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2010, auf 2.657.590.076,31 Euro.
(3) Die aktiven Rückstände am 31. Dezember 2010 betragen insgesamt 3.368.365.922,27 Euro; davon betreffen 1.755.673.731,95 Euro noch einzuhebende Beträge aus dem Haushaltsjahr 2010 und 1.612.692.190,32 Euro noch einzuhebende Beträge aus den vorhergehenden Haushaltsjahren.