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In vigore al: 21/11/2014

Beschluss vom 19. September 2011, Nr. 1429
Kriterien zur Gewährung von Studienbeihilfen für die Fachausbildung und die ständige Weiterbildung der Gesundheitsberufe, sowie der Fach- und Hilfskräfte im Gesundheitsbereich - Schuljahr 2011/2012

Anlage A

Kriterien zur Gewährung von Studienbeihilfen für den Besuch von Kursen der Fachausbildung und ständiger Weiterbildung für Gesund-heitsberufe sowie für die Fach- und Hilfskräfte im Gesundheitsbereich – Akademisches Jahr 2011/2012

( Landesgesetz vom 15.11.2002, Nr. 14, Art. 4, Abs. b)

I) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Denjenigen, die Ausbildungskurse der Fachausbildung sowie der ständigen Weiterbildung im Gesundheitsbereich besuchen, werden bis zur Erschöpfung der verfügbaren Mittel Studienbeihilfen auf Grund der nachstehend angeführten Kriterien gewährt.

Der/Die Antragsteller/in kann pro akademisches Jahr nur ein Gesuch um Gewährung von Studienbeihilfen entweder für den Besuch einer Grundausbildung oder eines Kurses der Fachausbildung und ständiger Weiterbildung einreichen.

Das Gesuch muss für jedes Ausbildungsjahr eingereicht werden.

II) VORAUSSETZUNGEN ZUR TEILNAHME

Um Gewährung von Studienbeihilfen können diejenige ansuchen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

A) Bürger/innen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind;

oder

B) Nicht-EU-Bürger/-innen sind und ohne Unterbrechung seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Südtirol haben (NUR für den Besuch von Kursen in Südtirol möglich);

und ausserdem

- im Besitz eines Studientitels im Gesundheitsbereich laut Punkt X) sind (falls der Titel im Ausland erworben wurde, muss er schon anerkannt oder gleichgestellt sein);

- für denselben Kurs keine anderen finanziellen Zuwendungen zu Lasten von öffentlichen oder privaten Körperschaften oder Anstalten, die öffentliche Beiträge erhalten, in Anspruch nehmen; ausgenommen sind die für die Teilnahme an EU-Austauschprogrammen bezogenen Studienbeihilfen; anderenfalls können die Bewerber die eine oder andere Fördermaßnahme wählen.

III) FINANZIERBARE KURSE

- Kurse (*) der Fachausbildung und der ständigen Weiterbildung im Gesundheits-bereich

- Master im Gesundheitsbereich

mit einer Mindestdauer von 100 Stunden, auch in Form von "e-learning"

oder

- Kurse (*) im Bereich der Komplementär-medizin mit folgender Dauer:

  • Grundausbildung – min. 100 Std.
  • Ständige Weiterbildung – min. 50 Std.

(*) Der Inhalt des Kurses muss:

1. in folgenden Themenbereichen, die von den Richtlinien für die Zuweisung von Förderungsbeiträgen im Bereich der Komplementärmedizin, genehmigt mit Beschluss Nr. 2004/2003, enthalten sein (Die Kurse müssen in enger Verbindung mit den Zuständigkeiten des ausgeübten Berufsbildes im Gesundheitswesen stehen):

- Homöopatie

- Phytotherapie

- Traditionelle chinesiche Medizin (TCM)

- Homotoxikologie

- Manuelle Medizin – Chiropraxis – Osteopatie

- Ayurveda

- Antroposophische Medizin

- Kneipp

- Neuraltherapie

- Komplementärmedizinische Diagnose-verfahren

oder

2. in den von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 425 vom 14.03.2011 genehmigten Bildungszielen (siehe Tabellen Punkt XI)

oder

3. in den nationalen Bildungszielen (siehe Tabelle Punkt XII)

enthalten sein.

ES WIRD NICHT FINANZIERT:

- die Teilnahme an Kursen, die allen Interessierten zugänglich sind.

IV) ANTRAGSFORMULAR

Die Interessierten haben beim Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals ein Gesuch auf stempelfreiem Papier um Gewährung einer Studienbeihilfe einzureichen.

Der Antrag ist vor dem/der zuständigen Beamten/in des Landesamtes zu unterzeichnen. Wird der Antrag bereits unterzeichnet vorgelegt oder per Post oder per Fax eingereicht, so ist diesem eine Fotokopie des Personalausweises des/der Antragsteller/in beizulegen.

V) UNTERLAGEN

Dem Gesuch muss folgendes beigelegt werden:

  1. eine Kopie des Anerkennungsdekretes oder der Gleichwertigkeitserklärung für ausländische Studientitel;
  2. detaillierte Beschreibung des Kurses mit Angabe der Dauer in Stunden, Fächer, vorgesehenen Prüfungen, Zielgruppen, Zweck des Kurses;
  3. Erklärung des Veranstalters des Kurses aus welcher die Kosten für Einschreibe- und/oder Teilnahmegebühren hervor-gehen.

Sollte das eingereichte Ansuchen nicht korrekt ausgefüllt worden sein, so wird im Sinne des Landesgesetzes Nr. 17/93 für die Behebung von Mängeln und für die Berichtigung oder Ergänzung von An-trägen, ein Heilungstermin von 15 Tagen ab Erhalt der entsprechenden Auffor-derung des Amtes eingeräumt.

VI) BERECHNUNG DER STUDIENBEIHILFEN

Die Studienbeihilfe beträgt 50% der Einschreibe- und/oder Teilnahmegebühren und darf jährlich den Betrag von € 2.500,00 nicht überschreiten.

NUR FÜR DIE BEDIENSTETEN DES SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEBES

Falls der eventuelle Beitrag des Südtiroler Sanitätsbetriebes 50% der Einschreibe- und/oder Teilnahmegebühren überschreitet, wird die Landesstudienbeihilfe im Verhältnis reduziert.

VII) EINREICHETERMINE DER ANSUCHEN

Die Gesuche müssen bei sonstigem Ausschluß von dieser Ausschreibung innerhalb folgende Termine eingereicht werden:

• für Kurse, die im Zeitraum 01.08.2011 – 31.12.2011 beginnen: innerhalb von 40 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bestimmungen im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol

• für Kurse, die im Zeitraum 01.01.2012 - 31.07.2012 beginnen: innerhalb 31. Mai 2012.

Für Kurse, die in Form von "e-learning" absolviert werden, gilt als Anfangsdatum das Registrierdatum auf der Web-Seite des Kursveranstalters.

Für Gesuche, die mittels Einschreibebrief eingereicht werden, gilt das Datum des Poststempels des Postamtes, das den Einschreibebrief entgegengenommen hat.

VIII) AUSZAHLUNG
DER STUDIENBEIHILFEN

Die Auszahlung ist vom regelmäßigen Besuch des Kurses und Bestehen der vorgesehenen Prüfungen abhängig und erfolgt am Ende des Kurses, nach Vorlage folgender Dokumente:

- Teilnahmebestätigung

- Kopie der Rechnung oder eines äquivalenten Dokumentes, ausgestellt auf den/die Empfänger/in der Studienbeihilfe, mit Bestätigung der erfolgten Zahlung der Einschreibe- und/oder Teilnahme-gebühren.

Beiträge, die an Bedienstete der Sanitätsbetriebe und der öffentlichen Körperschaften gewährt werden, werden den diesbezüglichen Weiterbildungsämtern mitge-teilt.

IX) STICHPROBENKONTROLLEN

1) Im Sinne des Art. 5, Absatz 7, des Landesgesetzes Nr. 17/93, in geltender Fassung, führt die Landesverwaltung bei mindestens 6 % der Anträge geeignete Stichprobenkontrollen über den Wahrheitsgehalt der Angaben durch.

2) Die zu kontrollierenden Anträge werden mittels Auslosung bestimmt und von einer internen Kommission, bestehend aus der Direktorin des Amtes für Ausbildung des Gesundheitspersonals und zwei Sach-bearbeitern/innen, ausgewählt. Die Kommission legt fest, welche Angaben zu kontrollieren, nach welchen Modalitäten die Kontrollen durchzuführen und welche Unterlagen dabei von den betroffenen Antragstellern/innen vorzulegen sind.

3) Wenn die Kontrollen ergeben, dass die Angaben nur geringfügig von den erhobenen Daten abweichen, so wird die Studienbeihilfe auf der Grundlage der richtigen Daten herabgesetzt. Der dem/der Bewerber/in nicht zustehende Differenzbetrag ist an die Landesver-waltung zurückzuzahlen.

4) Wenn die Kontrollen in anderen Fällen ergeben, dass die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, wird dem/der Falscherklärer/in die aufgrund der falschen Angaben gewährte Studien-beihilfe entzogen. Zuzüglich sind die gesetzlichen Zinsen der Landes-verwaltung zurückzuzahlen. Im Sinne des Art. 2 bis des Landesgesetzes Nr. 17/93, in geltender Fassung, wird er/sie von dieser Gewährung ausgeschlossen und kann für folgenden Zeitabschnitt keine Vergünstigungen in Anspruch nehmen:

- bis zu 2 Jahren für unrechtmäßig bezogene Studienbeihilfen bis zu einem Betrag von höchstens 5.000,00 Euro.

- bis zu 3 Jahre für unrechtmäßig bezogene Studienbeihilfen, deren Betrag zwischen 5.000,01 Euro und 10.000,00 Euro liegt.

Dieser Zeitabschnitt beginnt mit dem Tag, an dem die letzte Handlung oder Unterlassung, welche die Gewährung der Vergünstigung zur Folge hatte, begangen wurde.

X) GESUNDHEITSBERUFE, FACH- UND HILFSKRÄFTE
(laut Gesundheitsministerium)

• Sanitätsassistent/in

• Ernährungstherapeut/in

• Erzieher/in (im Gesundheitswesen)

• Physiotherapeut/in

• Dentalhygieniker/in

• Krankenpfleger/in

• Kinderkrankenpfleger/in

• Logopäde/in

• Masseur (Massaggiatore capo bagnino stabilimenti idroterapici)

• Pflegehelfer (OSS)

• Orthoptiker/in/Ophtalmologie-Assistent/in

• Hebamme/ Entbindungspfleger

• Optiker/in

• Podologe/in

• Gehörmesstechniker/in

• Techniker/in Gehörprothesen

• Techniker/in für Herz-Kreislaufphysio-patologie und Herz-Kreislaufperfusion

• Techniker/in für Neurophysiopatologie

• Therapeut/in des neurologischen und psychomotorischen Entwicklungsalters

• Orthopädietechniker/in

• Techniker/in für die Vorbeugung in der Umwelt und an den Arbeitsplätzen

• Techniker/in für die psychiatrische Rehabilitation

• Medizinisch-technischer Assistent/in

• Medizinisch-röntgentechnischer Assistent/in

• Ergotherapeut/in

XI) BILDUNGSZIELE DES LANDES

ZIELE DES GESUNDHEITSSYSTEMS (OGS)

OGS1

Entwicklung von Weiterbildungsinitiativen zur Unterstützung der nötigen Kompetenzen bezüglich Angemessenheit der Verschreibung und Behandlung in Kohärenz mit den notwendigen Systembedürfnissen (wissenschaftlich–professionell/wirtschaftlich-betrieblich).

OGS2

Entwicklung von Weiterbildungsinitiativen zur Unterstützung und Verbesserung der Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeiten im Umgang mit den Klienten/Betreuten im Hinblick auf Humanisierung der Pflege und Behandlung.

OGS3

Vermittlung und Förderung von Kompetenzen im Bereich der integrierten sozialen und gesundheitlichen Betreuung chronischer und degenerativer Krankheiten, die durch die demographische Entwicklung bedingt sind.

OGS4

Vermittlung und Förderung von Kompetenzen im Bereich der Gesundheitsförderung sowie der primären und sekundären Prävention.

OGS5

Entwicklung von Bildungsangeboten zur Förderung von Kompetenzen, um die ambulante Gesundheitsversorgung weiter zu entwickeln und zu stärken.

OGS6

Vermittlung und Förderung von Kompetenzen, um die Versorgung durch eine verstärkte Koordination zwischen den einzelnen Krankenhäusern zu rationalisieren und die Qualität zu erhöhen.

OGS7

Entwicklung von Bildungsangeboten, um die Zusammenarbeit in der Betreuung und in der Forschung auf interregionaler und internationaler Ebene zu fördern und zu stärken.

OGS8

Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Optimierung der Organisations- und Berufsqualität sowie zur Förderung der Sicherheitskultur.

OGS9

Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb von Kompetenzen zur besseren Vernetzung von sozialer und medizinischer Versorgung.

OGS10

Vermittlung und Förderung von Kompetenzen im Bereich der häuslichen und ambulanten Patientenbetreuung (insbesondere von Seiten der Ärzte/innen für Allgemeinmedizin und der Basiskinderärzte/innen).

OGS11

Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb von Kompetenzen zur Verbesserung der Akutversorgung im Krankenhaus und zur darauf folgenden Entwicklung von Entlassungs- und Übernahmeprozessen im Sinne einer klinischen und organisatorischen Integration zwischen Krankenhaus und Territorium.

OGS12

Vermittlung und Förderung von Kompetenzen im Bereich der evidenzbasierten Medizin (EBM), der evidenzbasierten Psychologie (EBP), der Zweckmäßigkeit der Leistungen sowie der klinischen Führung (Clinical Governance - diagnostisch-therapeutisch-pflegerische Abläufe).

OGS13

Entwicklung von Bildungsangeboten zur Förderung organisatorischer Führungskompetenzen zum Zweck der Erforschung und Umsetzung von Lösungen und Organisationsmodellen, die sich an Effizienz, Wirksamkeit und Qualität der Gesundheitsdienstleistungen orientieren.

OGS14

Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb fachlicher Kompetenzen, damit in jedem Krankenhaus spezifische Versorgungsschwerpunkte nach dem Hub-and-Spoke-Modell (Bezugskrankenhäuser) entwickelt und ausgebaut werden können.

OGS15

Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen in Verbindung mit der klinischen Forschung sowie mit der Grundlagen- und Betreuungsforschung.

OGS16

Vermittlung und Förderung von Kompetenzen im Bereich des „Health Technology Assessment“ (HTA) und des Risikomanagements.

OGS17

Implementierung auf Landesebene von Informations- und didaktischem Material für einen effizienteren Zugang zum Thema „häusliche Gewalt“ und zu den Betroffenen, sodass das Gesundheitspersonal das Phänomen in der Praxis wiedererkennt und wirksam intervenieren kann.

OGS18

Anerkennung der Gender-Differenzierungen, Aufmerksamkeit für Gender Mainstreaming besonders in der Planung von Weiterbildung für das Management. Inhaltlich werden Initiativen zu folgenden Themen empfohlen: Gender Health, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (Sensibilisierung von Führungskräften) und Sensibilisierungsarbeit für die Überbrückung der Gender-Differenzen.

OGS19

Komplementärmedizin: Vermittlung und Förderung von Kompetenzen in anerkannten Methoden, Bildungsinitiativen zur Patienten/innensicherheit, Initiativen für spezifische Therapiebereiche: Palliative Care, Onkologie, Geburtshilfe).

OGS20

Entwicklung von spezifischen Interventionen und generelle Beachtung von Themen im Zusammenhang mit Ethik und Bioethik.

OGS21

Aufbau einer sozio-sanitären Netzwerkarbeit im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Erweiterung der theoretischen Grundlagen.

OGS22

Weiterentwicklung und Vertiefung spezifischer Themen im Bereich Umweltmedizin.

OGS23

Kompetenzentwicklung bzw. Sensibilisierung des pflegerischen und ärztlichen Personals bei der Behandlung und Betreuung von Patient/innen mit Migrationshintergrund bzw. mit außereuropäischer Herkunft.

ZIELE IM HINBLICK AUF EPIDEMIOLOGISCHE EVIDENZEN (OEE)

OEE1

Metabolische Erkrankungen (Diabetes Typ II, erhöhte Blutfettwerte usw.).

OEE2

Herzkreislauferkrankungen (Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzversagen, periphere Gefäßverschlüsse usw.).

OEE3

Atemwegserkrankungen (chronisch obstruktive Lungenkrankheit, Asthma).

OEE4

Früherkennung und Behandlung der Altersdemenz (degenerative oder vaskuläre Demenz, Alzheimerkrankheit).

OEE5

Früherkennung und Behandlung maligner Krebserkrankungen (v.a. Lungen-, Darm- und Brustkrebs).

ZIELSETZUNGEN FÜR DIE ORGANISATIONSENTWICKLUNG DES SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEBS (OSA)

NUR FÜR DAS PERSONAL DES SANITÄTSBETRIEBS

OSA1

Vermittlung und Förderung von Führungs- und Leitungskompetenzen für die organisatorischen Veränderungen des Systems durch bereichsübergreifende Weiterbildungsangebote.

OSA2

Vermittlung von Kompetenzen zur Förderung interdisziplinärer Maßnahmen bei professionellen Eingriffen sowie zur Unterstützung einer korrekten und organisatorischen professionellen Zusammenarbeit und der Arbeitsmotivation (mit Schwerpunkt auf Verbesserung des Arbeitsklimas und Abbau der Organisationsengpässe).

OSA3

Vermittlung von Führungs- und Leitungskompetenzen in der Mitarbeiter/innenführung, sowie in der Bildung von multidisziplinären Arbeitsgruppen (Team-Building).

OSA4

Entwicklung von Kompetenzen im Umgang mit Klient/innen, mit Schwerpunkt auf den Berufsgruppen, die den ersten Kontakt mit Patient/innen haben.

OSA5

Vermittlung von Kompetenzen im Bereich der Palliativversorgung.

OSA6

Entwicklung neuer Berufsbilder für die territoriale Versorgung, z.B. Familienkrankenpfleger/in.

OSA7

Vermittlung von Kompetenzen für eine evidenzbasierte (medizinische, psychologische und pflegerische) Praxis.

OSA8

Vermittlung von Kompetenzen in den Bereichen Ethik und Deontologie, rechtliche Aspekte in der Berufsausübung.

OSA9

Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Einführung gemeinsamer diagnostisch-therapeutischer Betreuungspfade (PDTA)

OSA10

Entwicklung von Führungskompetenzen im Umgang mit dem klinischen Risiko, Fehleranalyse und Fehlermanagement

OSA11

Entwicklung von berufsübergreifenden und interdisziplinären Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der Vernetzung zwischen Krankenhaus- und ambulanten Ärzte/innen sowie der Versorgungskontinuität

ZIELE ZUR KOMPETENZFÖRDERUNG BEI PROFESSIONISTEN/INNEN DER VERSCHIEDENEN BEREICHE

KRANKENPFLEGEPERSONAL (INF)

INF1

Entwicklung und Erweiterung des Weiterbildungsangebots für Professionisten/innen, die in Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie in Privatkliniken tätig sind mit Schwerpunkt chronische und degenerative Krankheiten.

INF2

Entwicklung von Weiterbildungsangeboten (speziell für ältere Professionisten/innen), die sich mit der Frage nach der neuen Identität der Krankenpflege befassen: berufliche Verantwortung, fachliche Beratung von Patienten/innen, fachübergreifendes und interdisziplinäre Arbeiten auch im klinischen Bereich.

INF3

Vermittlung gezielter Kompetenzen zur Förderung des organisatorischen Bewusstseins und des professionellen Handelns innerhalb einer Organisation.

INF4

Förderung der Kompetenzen im Bereich "EVIDENCE BASED NURSING".

INF5

Entwicklung von Weiterbildungsangeboten zur Förderung der Forschung, auch im Rahmen der täglichen Arbeitspraxis (Entwicklung eines Kreislaufs zwischen Praxis und Forschung).

INF6

Methodologie: Entwicklung eines strukturierten Weiterbildungsangebots auf der Grundlage der berufsbegleitenden Maßnahmen und des Fernunterrichts. Gerade das Angebot im Fernunterricht soll zum Abbau von Ängsten und Misstrauen bezüglich neuer Techniken und Formen des Lernens über Internet führen.

GEBURTSHELFER/INNEN (OST)

OST1

Weiterentwicklung von Kompetenzen bei Prävention und Senkung der Mortalitätsrate von Müttern.

OST2

Verbesserung der Gesundheitsvorsorge der Mütter.

OST3

Förderung der Prävention von Infektionskrankheiten (HIV/AIDS, Malaria usw.)

OST4

Betreuung von Low-Risk-Schwangerschaften (selbständig oder in Zusammenarbeit mit den Fachärzten/innen)

OST5

Betreuung der Neugeborenen (selbständig oder in Zusammenarbeit mit den Fachärzten/innen)

OST6

Unterstützung, Förderung und Erhalt der Produktion von Muttermilch, des frühen Stillens und des Stillens im Wochenbett

OST7

Geburtshilfe: Einrichtung von MIDWIFE LED UNIT (hebammengeführten Kreißsälen) und Strukturen für Schwangerschaftsbetreuung/Geburt/ Wochenbettbetreuung bei Schwangerschaften mit geringem Risiko.

OST8

Physiologie der Schwangerschaft und der Geburt, anerkennende und erhaltende Begleitung der Schwangerschaft, Achtung des natürlichen Charakters der Geburt und ihres Verlaufs, Stärkung der Frau, Beratung vor der Geburt, Geburtshilfe/Wochenbettbetreuung nach internationalen Standards

OST9

Vermittlung und Förderung von Kompetenzen im Umgang mit Informationstechnik, von methodologischen Kompetenzen für die Forschung sowie einer kritischen Haltung. Dadurch wird die Weiterbildung durch Führung/Aktualisierung/Wissenstransfer zum Bindeglied zwischen beruflicher Theorie und Praxis. Wichtig ist in diesem Sinne, dass das Weiterbildungsangebot den Bedürfnissen der beruflichen Praxis entspricht.

BEREICH SANITÄTSTECHNIK (PST)

PST1

Vermittlung der richtigen Haltung im beruflichen Alltag (Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit, patientenfreundliche Betreuung, Aufklärung der Patienten/innen, einvernehmliche Durchführung von Eingriffen und Behandlungen).

PST2

Periodische und konstante Förderung von Kompetenzen im Bereich neuer Technologien (darunter auch Vertiefung des Strahlenschutzes).

PST3

Systematische Weiterbildung im Bereich des Risikomanagements und der Sensibilisierung für HTA und für klinische Führung.

PST4

Förderung von Kompetenzen im Umgang mit dem Dosimeter (Betriebsprotokolle und Potential der Geräte).

PST5

Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Professionisten/innen des Gesundheitswesens.

PST6

Spezifische Weiterbildung (obligatorische Master) für Koordinatoren/innen.

PST7

Weiterentwicklung des berufsbegleitenden Lernens im Sinne einer Vernetzung der Krankenhäuser und der Förderung von Exzellenz-Bereichen.

PST8

Wissenstransfer und fachlicher Austausch mit anderen Einrichtungen auf Landesebene.

BEREICH REHABILITATION (PSR)

PSR1

Förderung von Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein im Beruf.

PSR2

Dokumentationsverwaltung der fachlichen Tätigkeiten.

PSR3

Ethische und deontologische Aspekte des Berufsbildes.

PSR4

Förderung von Führungs- und Organisationskompetenzen.

PSR5

Steigerung der Qualität im Umgang mit den Patienten/innen, mit besonderem Augenmerk auf Vorgehensweise, fachübergreifende Aktivitäten (z.B. ICF) und Kommunikation.

PSR6

Umgang mit den Themen Sicherheit und klinisches Risiko.

XII) NATIONALE BILDUNGSZIELE:

1. Tägliche Anwendung der Prinzipien und Abläufe der Evidence Based Practice (Ebm - Ebn – Ebp)

2. Richtlinien - Protokolle - Abläufe - Klinische Dokumentation

3. Klinisch - pflegerische/ diagnostische/ rehabilitative Wege, Pflegeprofile - Behandlungsprofile

4. Angemessenheit der Sanitären Leistungen - Lea: Bewertungs- Überprüfungs- und Verbesserungs-Systeme von Effizienz und Wirksamkeit

5. Prinzipien, Abläufe und Werkzeuge für die klinische Verwaltung der Gesundheitswesens

6. Sicherheit des/r Patient-In

7. Erfolgreiche Kommunikation, Privacy und Einwilligung nach Information

8. Sanitäres Management. Innovation der Betriebsführung und Experimentieren von Organisations - und Führungsmodellen

9. Integration der Betreuung zwischen Sprengel und Krankenhaus

10. Epidemiologie - Gesundheitsprävention und - Promotion

11. Sanitäres Management. Innovation der Betriebsführung und Experimentieren von Organisations - und Führungsmodellen

12. Beziehungsaspekte und Humanisierung der Pflege (Intern, Extern, mit Patient)

13. Methoden und Techniken der Sozialen Kommunikation für die Entwicklung von nationalen und regionalen Programmen von Primärprävention und Gesundheitspromotion

14. Akkreditierung der Gesundheitsstrukturen und deren Fachkräfte. Qualitätskultur

15. Multikulturalität und Aufnahme-Praxis im Gesundheitsbereich

16. Ethik, Bioethik und Deontologie

17. Allgemeine Themen: Informatik und wissenschaftliches Englisch auf gehobenem Niveau, (Gesetzliche) Bestimmungen im Gesundheitsbereich: ethische und bürgerrechtliche Prinzipien des nationalen Gesundheitssystems

18. Technisch-Professionelle Themen (Kenntnisse und Kompetenzen) der einzelnen Berufsbilder, jeder Spezialisierungsgruppe und jedes ultraspezialisierten Bereichs.

19. Alternative Medizinen: Bewertung der Wirksamkeit in Hinblick auf die Ergebnisse und Bereiche der Komplementärmedizin

20. Soziale Themen des nationalen und lokalen Gesundheitssystems, die dringendlich und/oder außerordentlich von der nationalen Cme-Komission benannt wurden, um auf spezifische sanitäre Notlagen eingehen zu können

21. Behandlung von akutem und chronischem Schmerz. Palliativ-Medizin

22. Fragile Gruppen (Minderjährige, Ältere Menschen, Abhängigkeitserkrankungen, Psychische Erkrankungen): Schutz der Sanitären und sozialen Betreuungsaspekte

23. Lebensmittelsicherheit und/oder damit zusammenhängende Erkrankungen

24. Veterinärmedizin

25. Medikamente : Epidemiologie, Ökonomie und Überwachung

26. Umweltqualität und/oder damit zusammenhängende Erkrankungen

27. Sicherheit in Arbeitsbereichen und -Räumen und/oder damit zusammenhängende Erkrankungen

28. Implementierung der Kultur und Sicherheit im Bereich Organspende/Transplantation

29. Technologische Innovation: Bewertung, Verbesserung des Einsatzes der biomedizinischen Technologien und der medizinischen Vorrichtungen. Technology Assessment

 

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