In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 21/11/2014

Beschluss Nr. 1148 vom 03.04.2006
Richtlinien bezüglich technischer und wirtschaftlicher Parameter für die Realisierung von Universitätsheimstätten und Wohneinheiten“ in korrigierter Fassung

Anlage
 
1.  EINLEITUNG
1.1. Anwendungsbereich

Diese Richtlinien beziehen sich auf die Planung von Universitätsheimstätten.

Diese Wohneinheiten sollen dem Studenten optimale Aufenthaltsvoraussetzungen in der Universitätsstadt garantieren, um das Studium zu erleichtern.

1.2. Ziele

Diese Richtlinien bestimmen die qualitativ – funktionalen städtebaulichen Baukriterien und den Dimensionierungsindex der Wohneinheiten für Studenten. Das Einhalten dieser Richtlinien gewährt für Neubauten das Erlangen optimaler Bedingungen für das  Wohnen, die Gemeinschaftsräume und jener Bereiche, die dem Studium dienen. Das Einhalten der Richtlinien bedeutet ferner eine effektive und nachhaltige Investition von Geldmittel.

 
2.  EIGENSCHAFTEN DER STUKTUR

2.1.Besonderheiten

In Bezug auf die Eigenschaften der Struktur sind einige Besonderheiten zu erwähnen, welche den Unterschied zwischen Universitätsstätten und anderen beherbergungstypischen Wohntypologien  aufzeigen.

In den Wohnstätten für Studenten besteht die Notwendigkeit, das Zusammenspiel der Wohnfunktion, der Bereiche gemeinschaftlicher Nutzung und der Lernbereiche auf eine solche Weise zu garantieren, dass die Erfordernisse der Privatsphäre und der Sozialisierung gewährt werden.

Der Student soll den eigenen Privatraum autonom nutzen können, um sich ausruhen und eigenständig studieren zu können, aber er soll auch über Gemeinschaftsräume verfügen, wo er sowohl Studium als auch  Entspannungsphasen und soziale Kommunikation mit anderen erleben kann.

Die Dimensionierung der Räumlichkeiten und das Raumprogramm des Gebäudes spiegeln diese unterschiedlichen Erfordernisse wider.

Besonderes Augenmerk soll auf die Qualität der Akustik gelegt werden, um sowohl eine gute Schallisolierung des Gebäudes nach Außen als auch zwischen den einzelnen Wohneinheiten und den Gemeinschaftsräumen zu erreichen, mit Bezug an das D.P.C.M. 05.12.1997, nr. 417   Festlegung schallschutztechnischer Anforderungen von Gebäuden“.

2.2. Standort

Generell sollen die unter Anlage A aufgeführten Bedürfnisse soweit wie möglich durch die Nutzung bestehender Gebäude gedeckt werden.

Dieses Prinzip ist auf die bessere Nutzung der bereits bestehenden Bauflächen, auf die Erhaltung des existierenden Baubestandes und auf den sparsamen Umgang mit Ressourcen ausgelegt.

Die Voraussetzungen für die Nutzung bestehender Gebäude sind folgende:

das Gebäude muss den minimalen Erfordernissen einer modernen Studentenstätte entsprechen

sollten Sanierungs- und Umbauarbeiten notwendig sein, muss ein günstiges  Kosten-/Nutzenverhältnis nachgewiesen werden.

Im Falle von Neubauten  müssen diese an klimatisch günstigen Orten, welche nicht  negativen Einflüssen durch Rauch, Staub, Lärm und Gerüchen ausgesetzt sind, errichtet werden.

Es ist notwendig, dass die Wohnstätte durch öffentliche Verkehrsmittel erreichbar ist.

2.3. Bauliche Qualität

Qualität wird als umfassende Eigenschaft verstanden und bezieht sich im einzelnen:

-     städtebauliche und architektonische Qualität

-     optimale Funktionalität

-     angemessene Akustik der Räumlichkeiten

-     angemessene Einrichtung und Ausstattung

-     Wirtschaftlichkeit und vertretbare Wartung und Betrieb.

Die Konstruktion  soll die Gesamtheit oben angeführten Eigenschaften in sich vereinen.

Auch der innovative Charakter, die Flexibilität und die Kreativität der geplanten Lösungen tragen zur Gesamtqualität des Baus bei.

 
3.  RAUMPROGRAMM
3.1. Berechnungsmodus

Anhand der beiliegenden Tabelle, ausgehend von der Anzahl der vorgesehenen Heimplätze, wird das Raumprogramm bestimmt.

3.2. Größe des Studentenheims

Das Studentenheim soll eine mindest Anzahl von 40 Betten vorsehen.

Aus funktionaler Sicht sollte die Einzelbettzimmer-Lösung, im Sinne einer höheren Privatsphäre ausgeführt werden.

3.3.  Wohneinheiten

Die Hauptnutzfläche (HNF) einschließlich der Fläche für die Nasszelle und zur Mahlzeitenvorbereitung soll zwischen 16 und 18 m2pro Einheit liegen.

 

3.4. Nebennutzfläche (NNF)

Die gesamte Nebennutzfläche (Flächen für kulturelle u. didaktische Zwecke, zur Erholung, für Betriebs- u. Verwaltungsdienste) sollen min. 3,5 m2 bis höchstens 5 m2 pro Bett erreichen.

3.4.1.   Studiensaal

Der Studiensaal muss die Abwicklung der Tätigkeit laut den vorgesehenen Studienarten vorsehen und eine angemessene Einrichtung aufweisen.

Alle Studienplätze müssen mit einem  Computer- und Internetanschluss ausgestattet sein.

3.4.2. Sitzungssaal

Der Sitzungssaal ermöglich das Zusammentreffen  von Studenten für kulturelle und Studienzwecke sowie Kurse und Seminare mit didaktischem Charakter. Die Einrichtung muss so flexibel sein, dass die verschiedenen Nutzungsarten ermöglicht werden.

3.4.3. Bibliothek

Die Bibliothek umfasst sowohl die Depotfläche als auch die Plätze zur Konsultation und zum Studium. In der Bibliothek muss mindestens ein Internetanschluss zur Katalogsuche mittels EDV vorhergesehen sein.

3.4.4. Multimedia-Raum

Der Multimedia-Raum ist als Video-, Musik- oder Internet-Raum nutzbar.

In diesem Raum hat man die Möglichkeit Fernsehsendungen oder Videovorführungen beizuwohnen und sich gemeinschaftlich Musik  anzuhören.

Es sind Sitzplätze, welche mit PCs und Internetanschluss ausgestattet sind, vorgesehen.

3.4.5. Wäscherei/ Büglerei

Der Raum ist mit Maschinen zum Waschen,  zum Trocknen und zum Bügeln der persönlichen Kleidungstücke der im Wohnheim wohnhaften Studenten ausgestattet.

Pro 20 Studenten ist mindestens eine Wasch-/Trocken-/Bügeleinheit vorsehen.

3.4.6. Büros

Es ist ein Verwaltungsbüro oder ein Hausmeisterraum sowie ein Archiv vorgesehen.

Das Büro muss mit einem Computer mit Internetanschluss versehen sein.

3.4.7.  Garderobe

Die Garderobe ist für die Gepäckablage oder die persönlichen Gegenstände der Studenten während einer längeren Abwesenheit  vorhergesehen.

3.4.8. Wäschedepot

Aufgrund der Bedürfnisse der Leitung kann ein Wäschedepot vorgesehen werden, um die Lagerung und den Wechsel der Wäsche zu gewährleisten.

3.4.9  Lager

Raum, der die Lagerung von für die Instandhaltung der Wohnstätte notwendiger Materialien und Geräte gewährleistet.

3.4.10 Putzkammer

Raum, welcher mit einem Ausguss, Kalt- und Warmwasseranschlüssen sowie einem Aufbewahrungsschrank für Putzmittel und Reinigungsgerät ausgestattet ist. Pro Stockwerk soll eine Putzkammer vorgesehen werden.

3.4.11. Fahrraddepot

Es muss pro Wohneinheit ein Fahrradabstellplatz vorgesehen sein.

50% der Fahrradabstellplätze müssen in einem geschlossenen und abgesicherten Raum untergebracht werden.

Auch die Stellplätze im Freien müssen überdacht sein.

3.4.12 Funktionsfläche (FF)

Die Größe der technischen Räume richtet sich nach den spezifischen Erfordernissen und nach den einschlägigen technischen Vorschriften.

3.4.13  Mülltrennung

Es sind Räume bzw. Bereiche für die Mülltrennung vorzusehen.

3.5.  Verkehrsfläche (VF)

Die Verkehrsflächen (Gänge, Hallen, Treppen, Aufzüge usw.) dürfen 27% der Nutzflächen (NF) nicht überschreiten (Art. 3, p. 3.3 und p.3.4.)

3.6. Dienstwohnung und Personalräume

Eine Dienstwohnung darf nur in Wohneinheiten mit mehr als 60 Betten errichtet werden.

Die Dienstwohnung muss den Rechtsvorschriften des geförderten Wohnbaus entsprechen. Sollte genannte Unterbringung im Studentenheim errichtet werden, ist ein separater Eingang vorgesehen.

Sollte eine geeignete Unterbringung in vertretbarer Entfernung zur Verfügung stehen, wird die Dienstwohnung nicht hausintern errichtet.

Für Dienstpersonal ist eine Fläche von ungefähr 20 m2vorgesehen.

3.7.  Parkplätze für Autos

Als Richtwert für die Anzahl der Stellplätze für PKW gilt ein Stellplatz je fünf Betten.

Vom Richtwert kann abgewichen werden, sofern in zumutbarer Entfernung öffentliche Parkplätze, Tiefgaragen oder Parkhäuser vorhanden sind.

3.8.   Anmerkungen zur Tabelle

Die Raumhöhe muss den Werten der entsprechenden Gemeindevorschriften entsprechen.

Für die Anpassung an spezifische Situationen ist eine Abweichung der Flächen von +/- 10% erlaubt. Die Abweichungen müssen auf jeden Fall gerechtfertigt werden.

Für Studentenwohnheime sind ebenfalls nutzbare, externe Flächen (Innenhöfe, Terrassen, Gärten, etc.) vorzusehen.

 
4.  AUSRÜSTUNG UND EINRICHTUNG
4.1.  Funktionalität

Die Ausstattung und die Einrichtung müssen im Einklang mit Leg. Dekret 626 vom 19.09.1994 (Sicherheitsverordnung) stehen.

Es werden einfache, funktionelle und vor allem robuste Einrichtungen bevorzugt.

4.2.  Kosten

Die Auswahl der Materialien und der verschiedenen Einrichtungen soll derart erfolgen, dass die Gesamtkosten der Anschaffung und des Unterhalts in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden.

Die Ausstattung wie etwa Wäsche, Geschirr etc. sowie die Führung der Waschdienste und der Reinigung der Räumlichkeiten wird dem Ermessensspielraum des Verwalters der Struktur überlassen, wobei er den Nutzern von Fall zu Fall verschiedene Lösungen vorschlagen kann.

 
5.  SCHLUSSFOLGERUNGEN
5.1.  Landesweit homogener Qualitätsstandard

Der mit den hier aufgeführten Richtwerten definierte Qualitätsstandard stellt die Basis für eine homogene Bauqualität auf der gesamten  Landesebene dar.

5.2. Wirtschaftlichkeit und Energieeinsparung

Da die Kriterien der Wirtschaftlichkeit und der Durchführbarkeit eine immer wichtigere Rolle einnehmen, muss man versuchen, diese Standards mit dem möglichst geringen Kostenaufwand zu erreichen.

Es muss ein optimales Verhältnis zwischen Qualität und Kosten erreicht werden.

Die Baukosten einer Universitätsheimstätte dürfen die Standardbaukosten des geförderten Wohnbaues um 10% nicht überschreiten.

Es sollen auch die bestehenden Klimaschutzmassnahmen berücksichtigt werden.

Neue Bauvorhaben sollen einen jährlichen Energiebedarf garantieren, der gleich oder niedriger als die Kategorie B des „Klimahaus“- Zertifikates ist.

5.3. Richtlinien zum Bau von Universitätsheimstätten

In Bezug auf die allgemeinen technischen Eigenschaften, welche hier nicht angeführt sind, wird auf die geltenden technischen Normen im Hotelbau des Landes Südtirol verwiesen.

5.4. Richtlinien in Bezug auf öffentliche Hygiene und Gesundheit

Als Teilausnahmeregelung zur Gemeindeverordnung für Hygiene, zum Baurecht und zu jeder anderen geltenden Vorschrift in Bezug auf Bauhygiene, wird die Errichtung von Kochnischen zum vorbereiten von Mahlzeiten auch in Ermangelung eines natürlichen Abzuges gestattet.

In diesem Fall muss eine Abzughaube mit angemessener Leistung installiert werden, die direkt nach außen und dann zu den Dachflächen des Gebäudes geleitet werden muss.

5.5. Brandschutz und behindertengerechte Erschliessung

In Bezug auf die Brandschutzbestimmungen und auf das hindernissfreie Bauen wird auf die geltenden Vorschriften verwiesen.

5.6    Wohneinheiten für Behinderte

Es müssen Unterkünfte errichtet werden, deren Größen und Eigenschaften auf körperlich behinderte Bewohner abgestimmt sind. Die Anzahl beläuft sich auf eine Unterkunft je vierzig Betten oder auf einer Fraktion je vierzig Betten.

5.7    Ausnahmegenehmigungen

Der technische Landesbeirat kann in besonderen Fällen Abweichungen von der Anwendung dieser Richtlinien bewilligen.

 
Die Arbeitsgruppe:

Dr. Arch. Josef March, Abteilung 11, Hochbau und technischer Dienst

Dr. Albert Plitzner Abteilung 40. - Bildungsförderung

Dr. Ing. Maurizio Patat Amt 11.2 - Hochbau West

Dott. Ing. Danilo Mora - 3M Engineering s.r.l.

Geom. Ugo Lamber  - 3M Engineering s.r.l.

Dr. Arch. Paolo Bellenzier, Amt 11.3 - Sanitätsbauten

 

Anlage A: Tabelle Raumprogrammberechnung

Anlage B: Typologische Schemata …omissis…
 
 

TABELLE A - BERECHNUNG RAUMPROGRAMM

TABELLA A - COMPUTO PROGRAMMA PLANIVOLUMETRICO

Betten
Posti letto

40

50

60

70

80

90

100

Richtlinien
Linee guida

Gesamte Fläche
sup. totale

Gesamte Fläche
sup. totale

Gesamte Fläche
sup. totale

Gesamte Fläche
sup. totale

Gesamte Fläche
sup. totale

Gesamte Fläche
sup. totale

Gesamte Fläche
sup. totale

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

1

HNF
SUP

HauptnutzflächeSuperficie utile principale

Räume des Apartaments

Vani dell'appartamento

Individualraum

Camera singola

12.00 mq/pl

12.00 mq/pl

Vorraum + Küchenkombination

Antivano + angolo cottura

1.50 mq/pl

3.50 mq/pl

Sanitärraum

Servizio igienico

2.50 mq/pl

2.50 mq/pl

Summe Hauptnutzfläche

Somma superficie utile principale

16.00 mq/pl

18.00 mq/pl

640 mq

720 mq

800 mq

900 mq

960 mq

1080 mq

1120 mq

1260 mq

1280 mq

1440 mq

1440 mq

1620 mq

1600 mq

1800 mq

2

NNF
SUS

Nebennutzfläche (NNF)Superficie utile secondaria

Gemeinschafltliche Räume

Aree per funzioni di servizio

Lehrraum

sala studio

Versammlungssaal

aula riunioni

Bibliothek

biblioteca

Multimediaraum

Sala multimedia

Wasch- bügelraum

lavanderia/stireria

Büro - Archiv

ufficio - archivio

Garderobe

guardaroba

Wäschedepot

deposito biancheria

Magazin

magazzino

Putzraum

locale pulizie

Teilsumme Nebennutzfläche

Totale parziale superficie utile secondaria

3.5 mq/pl

5.0 mq/pl

140 mq

200 mq

175 mq

250 mq

210 mq

300 mq

245 mq

350 mq

280 mq

400 mq

315 mq

450 mq

350 mq

500 mq

Räume für Dienstpersonal

Spazi per personale di servizio

20.00 mq

20.00 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

Dienstwohnung (ab rund 60 Wohnplätzen)Appartamento custode (da 60 posti alloggio)

0.00 mq

110.00 mq

0 mq

0 mq

0 mq

0 mq

0 mq

110 mq

0 mq

110 mq

0 mq

110 mq

0 mq

110 mq

0 mq

110 mq

Fahrräderparkplätze

Parcheggio per biciclette

Gesamt gedeckte Plätze (1Fahrrad x 1 Person)

Posti totali minimi coperti  (1 bici x 1 persona)

100%

100%

40 pl

40 pl

50 pl

50 pl

60 pl

60 pl

70 pl

70 pl

80 pl

80 pl

90 pl

90 pl

100 pl

100 pl

Geschlossene u. geschütze Plätze min. (50% Gesamt) - 1,0 mq/FahrradPosti chiusi e protetti minimi (50% del totale) - 1,0 mq/bicicletta

50%

50%

40 mq

40 mq

50 mq

50 mq

60 mq

60 mq

70 mq

70 mq

80 mq

80 mq

90 mq

90 mq

100 mq

100 mq

Summe Nebennutzfläche

Somma superficie secondaria

200 mq

260 mq

245 mq

320 mq

290 mq

490 mq

335 mq

550 mq

380 mq

610 mq

425 mq

670 mq

470 mq

730 mq

3

FF
ST

FunktionsflächeSuperficie tecnica

Technikräume

Vani tecnici

15 mq

15 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

25 mq

25 mq

25 mq

25 mq

25 mq

25 mq

Summe der FunktionsflächeSomma della superficie tecnica

15 mq

15 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

20 mq

25 mq

25 mq

25 mq

25 mq

25 mq

25 mq

4

VF
SP

VerkehrsflächeSuperficie dei percorsi

27% der Nutzfläche NF - 27% della superficie utile SU

Eingangs- interne VerbindungsflächenAree per percorsi interni e di accesso

27%

27%

227 mq

265 mq

282 mq

329 mq

338 mq

424 mq

393 mq

489 mq

448 mq

554 mq

504 mq

618 mq

559 mq

683 mq

Summe der VerkehrsflächeSomma della superficie dei percorsi

227 mq

265 mq

282 mq

329 mq

338 mq

424 mq

393 mq

489 mq

448 mq

554 mq

504 mq

618 mq

559 mq

683 mq

5

NGF
SPN

Gesamt Nettogeschossfläche (1+2+3+4)Totale superfice di piano netta (1+2+3+4)

1082 mq

1260 mq

1347 mq

1569 mq

1608 mq

2014 mq

1868 mq

2319 mq

2133 mq

2629 mq

2394 mq

2933 mq

2654 mq

3238 mq

Gesamt Nettogeschossfläche ger.Totale sup. di piano netta arr.

1090 mq

1260 mq

1350 mq

1570 mq

1610 mq

2020 mq

1870 mq

2320 mq

2140 mq

2630 mq

2400 mq

2940 mq

2660 mq

3240 mq

6

KF
SC

KonstruktionsflächeSuperficie costrutita

Fläche der Bauteile

Superficie delle parti costruttive

15% der Gesamte Nettogeschossfläche NGF - 15% della superficie di piano netta SPN

Summe der KonstruktionsflächeSomma della superfici costrutita

164 mq

189 mq

203 mq

236 mq

242 mq

303 mq

281 mq

348 mq

321 mq

395 mq

360 mq

441 mq

399 mq

486 mq

7

BGF
SPL

BruttogeschossflächeSuperficie di piano lorda

1254 mq

1449 mq

1553 mq

1806 mq

1852 mq

2323 mq

2151 mq

2668 mq

2461 mq

3025 mq

2760 mq

3381 mq

3059 mq

3726 mq

Bruttogeschossfläche ger.Superficie di piano lorda arr.

1260 mq

1450 mq

1560 mq

1810 mq

1860 mq

2330 mq

2160 mq

2670 mq

2470 mq

3030 mq

2760 mq

3390 mq

3060 mq

3730 mq

BRI
CL

Höhe ca. 3,50 m - altezza ca. 3,50 m

8

BruttorauminhaltCubatura lorda

4410 mc

5075 mc

5460 mc

6335 mc

6510 mc

8155 mc

7560 mc

9345 mc

8645 mc

10605 mc

9660 mc

11865 mc

10710 mc

13055 mc

Bruttorauminhalt ger.Cubatura lorda arr.

4410 mc

5080 mc

5460 mc

6340 mc

6510 mc

8160 mc

7560 mc

9350 mc

8650 mc

10610 mc

9660 mc

11870 mc

10710 mc

13060 mc

9

AutoabstellplätzePosti macchina

1 / 5 pl

8 pl

8 pl

10 pl

10 pl

12 pl

12 pl

14 pl

14 pl

16 pl

16 pl

18 pl

18 pl

20 pl

20 pl

1 Platz / 5 Wohnplätze
Fläche = 20,0 qm/Platz
1 posto / 5 posto alloggio
Superficie = 20,0 mq/posto

20.0 mq

160 mq

160 mq

200 mq

200 mq

240 mq

240 mq

280 mq

280 mq

320 mq

320 mq

360 mq

360 mq

400 mq

400 mq

Anlage B …omissis…
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