In vigore al

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In vigore al: 21/11/2014

Beschluss Nr. 1135 vom 08.04.2002
Neufestlegung der Sonderstellenpläne des Personals der Institute für Musikerziehung

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1. Die Sonderstellenpläne des Personals der Institute für Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache sowie in italienischer Sprache sind neu festgelegt, so wie sie in den Anlagen 81, und 82 zu diesem Beschluss wiedergegeben sind. Die genannten Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses und ersetzen in jederlei Hinsicht die Stellenpläne laut Beschluss der L.R. Nr. 5917/1999.
 
2. Die in den obgenannten Stellenplänen vorgesehenen Planstellen können bis zu 75% mit Personal mit unbefristetem Auftrag besetzt werden; die restlichen Stellen sind für Aufträge auf Zeit vorbehalten.
 
3. Es wird festgestellt, dass die in den obgenannten Stellenplänen vorgesehenen Stellen durch den laufenden Haushalt finanziell gedeckt sind.
 
5. Es wird festgestellt, dass der gegenständliche Beschluss keine Spesenbuchung mit sich bringt.
 
Anlage 81)*
Sonderstellenplan des Personals des Institutes für Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache
FunktionsebeneAnzahl der Stellen
a) Verwaltungs-, technisches und Hilfspersonal
VIII

1

VI

1

IV

17,5

I-II

12

b) Lehr- und gleichgestelltes Personal
VIII

2

VII

277

INSGESAMT

310,5


Anlage 81)*
Sonderstellenplan des Personals des Institutes für Musikerziehung in italienischer Sprache
FunktionsebeneAnzahl der Stellen
a) Verwaltungs-, technisches und Hilfspersonal
VI

2

IV

4

I-II

2

b) Lehr- und gleichgestelltes Personal
VIII

1

VII

73

INSGESAMT

82


* Die Nummer der Anlage entspricht dem Kodex der DV-gestützten-Stellenplanverwaltung