In vigore al

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In vigore al: 21/11/2014

Beschluss Nr. 3278 vom 20.07.1998
Freistellung von Kindergartenpersonal für pädagogische Projekte

…omissis…

1. Für die Durchführung von pädagogischen Projekten und Initiativen zur Kindergartenentwicklung kann das Plansoll der einzelnen Kindergartendirektionen insgesamt um höchstens eine Stelle erhöht werden.

2. Ziele und Schwerpunkte von pädagogischen Initiativen im Kindergarten sind derzeit die Beratung und Begleitung von Projekten in den Bereichen der Gesundheitserziehung, der Umwelterziehung, der Verkehrserziehung, der Sicherheitserziehung, die Umsetzung besonderer pädagogischer Konzepte, die Öffnung des Kindergartens nach innen und nach außen, der Situationsansatz und der lebensnahe‚ Ansatz in der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die Gestaltung der Kindergartenräume und der Außenspielplätze, die Elternarbeit, die Betreuung der Jungkindergärtnerinnen und der Übertritt vom Kindergarten in die Grundschule.

3. Die Kindergartendirektoren legen die ausführlichen Projektbeschreibungen mit genauen Angaben über die Zielsetzungen, die Inhalte, die Arbeitsschritte, die Ergebnissicherung und den Personalbedarf mit namentlicher Angabe der Projektleiterinnen dem Schulamtsleiter vor, der die Projekte bewertet und genehmigt.

4. Der Schulamtsleiter kann höchstens eine Person je Kindergartendirektion als Projektleiterin für maximal ein Jahr vom Kindergartendienst freistellen; die jeweiligen Stellen werden mit Ersatzbediensteten der Rangordnung besetzt; auch Teilzeitfreistellungen sind möglich.

5. Der Mehrbedarf an Personal kann durch die Errichtung von Halbtagsgruppen in Kindergärten mit vier oder mehr als vier Abteilungen abgegolten werden.