Diese Kriterien treten am 1. März 2005 in Kraft.
Einreichtermin für die Beitragsansuchen bezüglich des Landeshaushaltes 2005 ist der 31.März 2005.
In Erwartung der Festlegung der Kriterien für die Eintragung in das Register wird kein Beitragszuschlag laut Punkt 5.3 gewährt und alle Beitragsprozentsätze laut Punkt 4.3 werden durch folgende ersetzt:
a) bis zu 80 Prozent der anerkannten Kosten für die Durchführung von Maßnahmen gemäß Punkt 2.1,
b) bis zu 95 Prozent der anerkannten Kosten für den Ankauf oder die Anmietung von beweglichen Gütern gemäß Punkt 2.2,
c) bis zu 95 Prozent der anerkannten Kosten für den Ankauf oder die Anmietung von Liegenschaften einschließlich der Einrichtung, gemäß Punkt 2.3.
Aufgrund der Änderung dieser Kriterien gibt es in der Übergangsphase zwei Einreichtermine für die Beitragsansuchen bezüglich des Landeshaushaltes 2010: der 15. September 2009 und der 15. März 2010. Die Beitragsansuchen, die innerhalb des ersten Termins eingereicht wurden, haben jedoch Vorrang vor jenen, die innerhalb des zweiten Termins eingereicht wurden.