In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 21/11/2014

Beschluss Nr. 1174 vom 17.04.2001
Richtlinien für den integrierten Kernobstbau

Anlage

RICHTLINIENFÜR DEN INTEGRIERTEN KERNOBSTBAU

 

1. Was ist und was will der integrierte Obstbau?

Integrierter Obstbau ist die wirtschaftlicherfolgreiche Erzeugung von Qualitätsobst bei bestmöglichem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Natürliche Pflegemaßnahmen sind zu bevorzugen, um den Einsatz von Agro-Chemikalien möglichst gering zu halten.

 

2. Fachlich geschulte und umweltbewusste Produzenten

Gute Fachausbildung und eine positive Einstellung des Betriebsleiters zum Schutz der Umwelt und des Konsumenten sind wichtige Voraussetzungen für den integrierten Anbau. Daher macht die AGRIOS ihren Teilnehmern das Programm anhand von Rundschreiben und Vorträgen verständlich und informiert sie über die laufende Entwicklung im integrierten Obstbau.

Zur Verwirklichung eines seriösen IP-Programmes sind ferner ein praxisnahes Versuchswesen und eine leistungsfähige Beratung unentbehrlich. Auch die für die Obstvermarktung verantwortlichen Personen müssen Verständnis und Interesse für den integrierten Anbau haben und das Programm in ihrem Aufgabenbereich mittragen.

Produzenten müssen fachkompetent sein (regelmäßige Weiterbildung) oder von einer Beratungsorganisation begleitet werden.

 

3. Ökologische Maßnahmen

Der integrierte Obstbau richtet sein Hauptaugenmerk nicht nur auf den chemischen Pflanzenschutz, sondern auf die Gesamtheit der Pflegemaßnahmen. Schonende Pflegemaßnahmen wirken sich positiv auf die Obstanlage und die Umwelt aus. Jedem Bauer, der sich für den integrierten Obstbau entscheidet, sollte es ein Anliegen sein, möglichst viele dieser ökologischen Maßnahmen in die Tat umzusetzen. Daher schlägt die AGRIOS den Obstbauern eine Reihe von ökologischen Pflegemaßnahmen vor.

 

Aus dieser Liste sollten im Betrieb in einem Anbaujahr wahlweise möglichst viele Maßnahmen verwirklicht werden. Die jeweils durchgeführten Punkte werden auf den Seiten 44 - 45 des Betriebsheftes vermerkt.

 

Sortenwahl und Pflanzsystem:

Im Betriebsjahr wurde eine Neuanlage mit einer schorf- bzw. mehltauresistenten Sorte erstellt.

Im Betriebsjahr wurde bei der Erstellung der Neuanlage(n) das Einzelreihensystem gewählt.

Dieses Pflanzsystem gewährleistet eine gute Belichtung der Früchte während der gesamten Vegetationszeit. Die Einzelreihe erfordert einen geringeren Einsatz an Pflanzenschutzmitteln (insbesondere weniger Herbizide) als Mehrreihensysteme und ermöglicht Alternativen zur chemischen Streifenbehandlung.

 

Düngung und Bodenpflege:

Es wurde eine Bodenanalyse gemacht und die Düngung gemäß den Empfehlungen nach Versorgungsklassen durchgeführt (Bodenanalyse beilegen). Die Qualifikation des Labors muss durch eine Akkreditierung oder Ringtests nachgewiesen werden.

Die Bodenanalyse ist die wichtigste Grundlage für eine gezielte und bedarfsgerechte Düngung: Überdüngung führt im Obstbau nicht nur zur Ertragsverminderung, sondern auch zur Verringerung der Fruchtqualität und zur Erhöhung der Anfälligkeit für Krankheiten von Bäumen und Früchten.

Die Stickstoffdüngung erfolgte aufgrund einer N-min-Untersuchung (Analyse beilegen).

Mit der N-min-Methode wird der im Boden vorhandene mineralische Stickstoff bestimmt (Nitrat und Ammonium). Anhand des Humusgehaltes und der Bodenart wird die Stickstoffnachlieferung aus der Baumreihe abgeschätzt und schließlich aus beiden Werten die N-Düngung berechnet.

In der Anlage wurde die frühe Blattanalyse durchgeführt.

Die frühe Blattanalyse, die in die Zeit des Triebabschlusses fällt, erlaubt ein rechtzeitiges Erkennen des Ernährungszustandes des Baumes. Bei Ungleichgewichten in der Ernährung kann durch eine Blattdüngung kurzfristig eine Stabilisierung erreicht werden. Langfristig muss die Versorgung der Pflanze aber über die Bodendüngung reguliert werden.

In der Anlage blieb der Baumstreifen ganzjährig begrünt bzw. er wurde mit alternativen Maßnahmen ohne Herbizide gepflegt.

Soweit es der Baumwuchs und die natürliche Stickstoffnachlieferung zulassen, sollen die Ertragsanlagen ganzjährig (Fahrgasse und Baumstreifen) begrünt bleiben. Dies führt zur Bindung von Stickstoff, was vor allem in wüchsigen Anlagen von Vorteil ist.

In der Anlage wurden die Fahrgassen alternierend gemulcht.

Wird beim Mulchen nur jede zweite Reihe gemulcht und gleichzeitig die Stickstoffgabe reduziert, entwickelt die Bodendecke eine größere Artenvielfalt an Kräutern und Gräsern. Blühende Kräuter sind eine wichtige Nahrungsquelle für viele Nützlinge (Schlupfwespen, Schwebfliegen u.a.).

 

Spritztechnik:

Das Sprühgerät wurde auf einem der 3 Prüfstände überprüft und eingestellt (Beleg beilegen, Gültigkeit 5 Jahre).

Eine regelmäßige Überprüfung der Sprühgeräte sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Sprühgeräte sind einem hohen Verschleiß ausgesetzt. Eine Überprüfung alle 5 Jahre ist daher sinnvoll. Auch neue oder umgerüstete Sprühgeräte sollten auf die Obstanlagen des jeweiligen Betriebes eingestellt werden. Eine ungleichmäßige Verteilung der Spritzbrühe bedingt einen schlechten Wirkungsgrad und eine größere Umweltbelastung.

 

Eine oder mehrere der folgenden biologischen oder biotechnischen Abwehrmaßnahmen sind in einem Anbaujahr zum Einsatz gekommen:

Gegen Apfel- und Pfirsichwickler wurde die Verwirrungsmethode eingesetzt.

In der Maikäfer-Befallszone wurden die Obstanlagen mit Bodennetzen abgedeckt.

In befallenen Anlagen wurde der Pilz Beauveria gegen Engerlinge eingebracht.

Zur Bekämpfung von Glasflüglern wurden Saftfallen eingesetzt.

Mit Insektiziden kann man nur die jungen Raupen des Glasflüglers zufriedenstellend erfassen. Zudem ist diese Art der Bekämpfung bei älteren Bäumen technisch undurchführbar und erfolglos. Mit Saftfallen kann man einen guten Teil der Falter abfangen (siehe „Leitfaden  des Beratungsringes). Meisen, Kleiber und Spechte tun ein Übriges bei der Dezimierung dieses Schädlings.

In der Anlage wurden Nistkästen zur Ansiedlung von Meisen aufgehängt.

Diese und andere insektenfressende Vögel sammeln während der Brutzeit zahlreiche Raupen und können somit zur Reduzierung der Schädlingspopulation beitragen.

In der Anlage wurden Schlupfwinkel für Mauswiesel, Igel, Spitzmäuse oder Nattern geschaffen (Steinhaufen, Rohre, Reisighaufen).

In der Obstanlage wurden Raubmilben eingetragen.

Zur Bekämpfung von Mehltau- oder Blattläusebefall wurden in der Anlage die befallenen Triebe im Frühjahr abgeschnitten.

 

Schädlingskontrollen:

Im Betrieb wurden Pheromonfallen ausgebracht und die Falterfänge regelmäßig kontrolliert (Blatt beilegen).

Die Pheromonfalle bietet die Möglichkeit, den Flugverlauf wichtiger Schadschmetterlinge (z.B. Apfelwickler, Fruchtschalenwickler) zu verfolgen. Eine korrekte Interpretation aller maßgebenden Daten (Flughöhepunkt und Flugdauer, Witterung, Eiablage) kann zur Entscheidungshilfe dienen. Mit Hilfe der Pheromonfallen ist eine Negativprognose möglich.

N.B.: Da die verschiedenen Fallen eine unterschiedliche Fangfähigkeit besitzen, sollte sich der Betriebsleiter bei auftretenden Interpretationsschwierigkeiten an den Fachmann wenden.

 

4. Pflege des Umfeldes der Obstanlage

Der Obstbauer muss auch das Umfeld seiner Obstanlagen im Sinne des integrierten Anbaues schützen und pflegen. Sträucher, Trockenmauern, Steinhaufen oder Böschungen dienen vielen nützlichen Tieren als Unterschlupf. Daher dürfen diese Bereiche nicht mit Pestiziden (Herbiziden u.a.) abgespritzt oder abgebrannt werden.

 

5. Standortgerechte Sortenwahl

Bei der Erstellung von Neuanlagen muss der Obstbauer für jeden Standort seines Betriebes jene Obstsorten auswählen, die von den natürlichen Voraussetzungen her die besten Chancen für regelmäßige Erträge und gute Qualität bieten. Zusätzliche Spritzungen oder andere umweltbelastende Pflegemaßnahmen zur Qualitätsverbesserung dürfen nicht notwendig sein.

Bei neuen Sorten soll jenen der Vorzug gegeben werden, bei welchen eine Langzeitlagerung ohne Nacherntebehandlung möglich ist.

 

6. Wahl des Pflanzgutes

Der Obstbauer sollte trachten, stets gesunde, virusfreie Bäume von selektionierten Mutanten zu pflanzen. Dieses Pflanzgut wächst besser und bringt schönere Früchte (weniger Berostung, einheitlichere Fruchtgröße, bessere Farbe u.a.).

Bereits bei der Wahl des Pflanzgutes ist auf die gewünschten Merkmale der Fruchtqualität zu achten. Dies erübrigt später bedenkliche "kosmetische" Korrekturen mit chemischen Mitteln.

 

7. Wahl des Pflanzsystems

Bei Erstellung von Neuanlagen sind Pflanzsysteme vorzuziehen, die einen möglichst geringen Einsatz an Herbiziden erfordern und eine effiziente Verteilung der Pflanzenschutzmittel ermöglichen.

Die Einzelreihe ist deshalb zu bevorzugen.

Die Pflanzabstände sind so zu bemessen, dass die gewählte Sorten/Unterlagenkombination während der gesamten Umtriebszeit ohne drastische Schnittmaßnahmen oder chemische Wuchshemmstoffe mit dem zugedachten Standraum auskommt.

Baumhöhe und Baumtiefe sollen so sein, dass Fruchtholz und Früchte auch im Inneren der Krone stets genügend Licht erhalten.

 

8. Düngung und Bodenentseuchung

Ziel der Düngung im integrierten Anbau ist es, den Nährstoffgehalt im Boden und in der Pflanze innerhalb der optimalen Referenzwerte zu halten und soweit als möglich durch natürliche Kreisläufe zu decken. Die Bodenuntersuchung ist die wichtigste Grundlage für die Bemessung der Düngergaben bei Phosphort, Kali, Magnesium, Bor und anderen Nährstoffen. Daher ist für jedes bodenmäßig einheitliche Grundstück alle 5 Jahre eine Bodenanalyse vorzunehmen.

 

Bei der Erstellung einer Neuanlage wird im integrierten Obstbau die chemische Analyse des bestehenden Nährstoff-Vorrates im Boden bindend gefordert, sofern auf demselben Grundstück in den letzten 5 Jahren keine Bodenanalyse gemacht worden ist. Die Qualifikation des Untersuchungslabors muss durch eine Akkreditierung oder Ringtests nachgewiesen werden.

Blatt- und Fruchtanalysen sind angezeigt, um einen Mangel oder einen Überschuss eines Nährstoffes in der Pflanze festzustellen oder Probleme mit der inneren Fruchtqualität zu klären.

 

Klärschlämme und Müllkomposte sind ebenso wie Dünger, die toxische oder bodenbelastende Beistoffe enthalten oder hygienische Bedenken aufwerfen, im integrierten Obstbau nicht zugelassen.

 

Die Höhe der Düngergaben richtet sich nach dem Nährstoffvorrat des Bodens und dem Bedarf der Pflanzen. Der standortspezifische Düngerbedarf kann besonders gut durch die Kombination von Boden- und Blattanalysen ermittelt werden. Überdüngung ist im Interesse der Widerstandskraft der Obstbäume, der Fruchtqualität und der Umwelt (Grundwasser) jedenfalls zu vermeiden.

 

Klare Hinweise über den Anteil pflanzenaufnehmbaren Stickstoffs im Boden gibt die N-min-Untersuchung. Daneben können auch die Trieblänge, sowie die Farbe und Größe der Blätter und Früchte für eine bedarfsgerechte Bemessung des Stickstoffs herangezogen werden. Zuviel Stickstoff bedingt eine dunklere Grundfarbe und weniger Deckfarbe, ein Zuviel an Kali erhöht die Stippegefahr.

 

Sofern kein erwiesener Mangel an Stickstoff vorliegt (Boden-, Blattanalysen oder N-min), ist in Ertragsanlagen auf mittleren Böden beim Stickstoff der Richtwert von 50 kg/ha/Jahr zu beachten. Bei ausreichender Nährstoffversorgung (Klasse C) gelten folgende Richtwerte pro ha und Jahr:

N = 50 kg, P2O5= 10-20 kg, K2O = 60-100 kg, MgO = 20-30 kg, B = 0,5-0,7 kg (Erhaltungsdüngung).

Im Betriebsheft sind die Düngermengen festzuhalten.

Eine Erhöhung der hier angegebenen Düngergaben ist in nachgewiesener Mangelsituation (Klasse A + B) zulässig (Bodenanalyse vorlegen!).

 

Organische Dünger sind, was den Nährstoffgehalt betrifft, den mineralischen gleichzusetzen. Die Stickstoffwirkung ist langfristiger und geht über die Vegetationszeit hinaus. Die Stickstoffwirkung organischer Dünger wird von Bodenwärme, Bodenfeuchte, Bodendurchlüftung und biologischen Aktivität beeinflusst. Setzt man organische Dünger laut Bodenanalyse ein, müssen für die Düngebemessung die einzelnen Nährstoffgehalte berücksichtigt werden. Die höchstzulässige Düngergabe ergibt sich dann aus jenem Nährstoff, bei welchem die empfohlene Menge erreicht wird. Beispiel: Wenn ein Boden 30 kg P2O5/ha braucht, dann wird maximal 6 dt Hühnermist/ha empfohlen, auch wenn diese Menge für eine optimale Versorgung mit den übrigen Nährstoffen nicht ausreicht.

 

Durchschnittliche Nährstoffgehalte in Prozent der wichtigsten organischen Dünger

Dünger     N     P2O5K2O     CaO     MgO

Stallmist:     0,4     0,3     0,6     0,4     0,15

Hühnermist

(getrocknet):     5     5     4     6     2,5

Rizinusschrot:     6     2,5     1,5

 

Beim Einsatz von organischen Düngern im Obstbau dürfen die folgenden Werte pro ha nicht überschritten werden:

a)     Einmalige Gabe für Neuanlagen: Stallmist 200dt/ha, Hühnermist 15dt/ha, Rizinusschrot 15dt/ha

b)     Wiederholte Gabe, z.B. jährlich: Stallmist 100dt/ha, Hühnermist 8dt/ha, Rizinusschrot 8dt/ha

Bei humusarmen Böden empfehlen wir: Gründüngung, Förderung der Mulchmasse durch Beregnung und mineralische Düngung und Einsatz von Humusdünger bei Neuanlagen.

 

Routine-Spritzungen mit Blatt-Volldüngern bringen in gut versorgten Obstanlagen keine wirtschaftlichen Vorteile. Sie sind daher abzulehnen. Eine Überversorgung über das Blatt kann Qualitätsprobleme an den Früchten hervorrufen.

 

Die chemische Bodenentseuchung ist im integrierten Obstbau nicht zugelassen.

 

9. Pflege des Baumstreifens und der Fahrgasse

In wüchsigen Ertragsanlagen soll man den Baumstreifen ganzjährig begrünen lassen und mit der Fahrgasse mitmulchen.

Eine Begrünung vor der Ernte vermindert das Stickstoffangebot und fördert die Fruchtqualität bei gleichzeitiger Verminderung der Nitrat-Restmengen am Ende der Vegetationsperiode.

Als ideal ist die Begrünung und damit Bedeckung des Baumstreifens mit niedrigen und flachwurzelnden (also weder ober- noch unterirdisch mit den Obstbäumen konkurrierenden) Kräutern anzusehen.

Das Abdecken des Baumstreifens mit Rindenkompost hält den Boden feucht, unterdrückt den Graswuchs und vermindert die Erosion und ist deshalb als günstig zu beurteilen. Diese Maßnahme kann aber die Ansiedlung und Vermehrung von Feldmäusen begünstigen. Also, gut kontrollieren und gegebenenfalls bekämpfen!

 

Die maschinelle Bearbeitung des Baumstreifens ist ebenfalls eine umweltfreundliche Lösung.

 

Im integrierten Obstbau ist der Einsatz von Herbiziden nur nach der Ernte und bis einen Monat vor der Ernte zulässig (Mittelwahl siehe Anhang).

In starkwachsenden Ertragsanlagen (z.B. in Sämlingsanlagen) sollten keine Herbizide eingesetzt werden.

Bei Einzelreihen soll der mit Herbiziden behandelte Baumstreifen nicht mehr als 70 cm betragen, darf aber maximal ein Drittel des Reihenabstandes einnehmen. Bei Mehrreihen ist eine Behandlung nur für die von den Bäumen abgedeckte Fläche plus 35 cm in den Randreihen zulässig.

 

Die Anzahl der Mulchgänge bei der Pflege der Fahrgasse soll sich nach den Gegebenheiten der Obstanlage (Baumwachstum, Bodenart, Wasserhaushalt) richten. Bei starkem Wachstum der Bäume und feuchter Witterung genügen 3-4 Durchgänge/Jahr.

Bei weniger häufigem Mulchen behält die Bodendecke eine größere Artenvielfalt an Kräutern und Gräsern. Blühende Kräuter sind eine wichtige Nahrungsquelle für viele Nützlinge (Schlupfwespen, Schwebefliegen u.a.).

 

Werden bienengefährliche Präparate gespritzt, müssen blühende Kräuter abgemäht werden.

 

10. Bewässerung

Mit der Bewässerung werden die natürlichen Niederschläge auf den für die Obstbäume notwendigen Bedarf ergänzt. Die Wassergaben sollen den tatsächlichen Erfordernissen entsprechen (verwende Tensiometer oder andere Messgeräte!).

 

Die Wassergaben richten sich nach dem Niederschlags-Defizit sowie dem Wasserhalte-Vermögen (Feldkapazität) und der Tiefgründigkeit des Bodens.

 

Auch bei der Zusatzbewässerung ist vor Übertreibungen zu warnen, weil diese zu mastigem Wachstum, schlechter Fruchtqualität sowie zur Nährstoff-Auswaschung und Belastung des Grundwassers führen.

Übermäßige Bewässerung im Spätsommer kann in Verbindung mit Stickstoff-Überschuss auch eine mangelhafte Holzausreife und damit Winterfrostschäden bei empfindlichen Sorten zur Folge haben.

Durch übertriebenes Beregnen im Sommer kann schließlich auch der Schorfbefall gefördert werden (längere Blattnässe und Abwaschen des Fungizids).
 

Alle Möglichkeiten für eine effiziente und verlustfreie Nutzung der Wasserressourcen sollen ausgeschöpft werden, z.B. Bewässerung bei Nacht, Reparatur von undichten Stellen, Reduzierung der Wassermenge pro Bewässerungsgabe, usw. Wo es möglich ist, soll die Tropfbewässerung bevorzugt werden.

Abwasser darf in keinem Fall zur Bewässerung verwendet werden.

 

11. Baumerziehung und Wachstumsregulierung

Anzustreben ist ein jährlicher Triebzuwachs von 20-40 cm. Bei stärkerem Triebwachstum ist mit geeigneten Maßnahmen (Umstellung des Winter-schnitts, Verminderung der Stickstoffdüngung, Verminderung der Bewässerung, Wurzelschnitt, Gipfelschnitt nach der Blüte und Begrünung des Baumstreifens) eine Beruhigung des Wachstums anzustreben.

 

12. Pflege der Fruchtqualität und Behangsregulierung

Regelmäßige Ernten von guter Qualität sind für den wirtschaftlichen Erfolg im Erwerbsobstbau unerlässlich. Daher soll der Obstbauer stets trachten, mit umweltverträglichen Maßnahmen die Fruchtqualität (Fruchtgröße, Farbe, Geschmack, innere Qualität, Haltbarkeit und hygienische Qualität) zu verbessern.

Bei vielen Apfelsorten ist die chemische Fruchtausdünnung unerlässlich (zur Mittelwahl siehe Anhang). Überzählige, kleine, berostete, deformierte oder sonstwie beschädigte Früchte von Hand auszudünnen, ist eine besonders wirksame qualitätssteigernde Maßnahme.

 

Zur Verminderung der Fruchtberostung sind im integrierten Obstbau lediglich Kaolin sowie Regulex und Promalin (enthalten natürliche Gibberelline) zugelassen. Synthetische Präparate, welche die Reife beschleunigen oder verzögern oder die Fruchtfarbe fördern sollen, sind nicht zulässig.

 

13. Integrierter Pflanzenschutz

a) Vorbeugung

Das gesamte Anbauprogramm ist so auszurichten, dass die Obstbäume ihre natürliche Widerstandskraft gegen Krankheiten und Schädlinge bewahren und so keine zusätzlichen Spritzungen erforderlich sind. Bäume mit zu starkem Triebwachstum beispielsweise sind besonders anfällig für Schorf, Mehltau, Blattläuse, Spinnmilben und Fruchtschalenwickler.

 

Integrierter Pflanzenschutz bedeutet ferner, die natürlichen Gegenspieler von Pflanzenschädlingen zu schonen und zu fördern.

Im Interesse eines natürlichen Artenschutzes und um die Ansiedlung und den Verbleib von Nützlingen in den Obstanlagen zu fördern, empfehlen wir folgende Maßnahmen:

Am Rande der Obstanlage sollen Hecken und Sträucher als Unterschlupf und Brutplatz zahlreicher Arten belassen werden.

Trockenmauern sind willkommene Aufenthaltsorte für Mauswiesel, Igel, Spitzmäuse, verschiedene Nattern u.a. nützliche Tiere. Dasselbe gilt für Steinhügel, Holzstöße und ähnliche Schlupfwinkel.

Um Greifvögel (Mäusebussarde, Turmfalken, Eulen, Steinkäuze u.a.) anzulocken, sollte man in den Obstanlagen über die Bäume reichende Sitzstangen aufstellen. Greifvögel säubern die Obstanlagen von Feldmäusen.

Insektenfressende Vögel(Kohlmeise, Blaumeise, Wendehals, Gartenrotschwanz, Feldsperling, Wiedehopf u.a.) sammeln besonders während der Brutzeit zahlreiche Raupen (Frostspanner, Eulenraupen, Glasflügler und Wickler). Es wird empfohlen, Nistkästen (Einflugloch mit 32 mm und 45 oder 55 mm) in den Obstanlagen auszuhängen.

Raubmilbenhalten, sofern sie ausreichend geschont werden, mit Hilfe von Kugelkäfern und Raubwanzen die Spinnmilben in den Obstanlagen unter Kontrolle. Wenn in der Obstanlage noch nicht genügend Raubmilben vorkommen, sollen diese mit Triebbüscheln von anderen Obstanlagen eingetragen werden.

Mit Stroh oder Holzwolle gefüllte Töpfe oder Kisten können als Überwinterungsquartiere für Florfliegen (Chrysoperla) in den Obstanlagen ausgehängt werden.

 

b) Alternative Pflanzenschutzmaßnahmen

Im integrierten Pflanzenschutz ist alternativen (nicht-chemischen) Mitteln und Maßnahmen der Vorzug zu geben. Beispiele dafür sind:

MehltaukrankeTriebspitzen im Frühjahr abschneiden! Damit entfernt man Befallsherde aus der Baumkrone und verbessert den Bekämpfungserfolg.

Die Verwirrungstechnik sollte dort eingesetzt werden, wo der Apfelwickler und/oder der Pfirsichwickler präsent ist. Bei niedrigem Befallsdruck erzielt man eine Senkung der Population und verhindert somit die Probleme, die ein Ansteigen derselben mit sich bringt. Diese biotechnische Methode ermöglicht es, Spritzungen zu vermeiden bzw. einzusparen und trägt somit bei, Resistenzen zu vermeiden oder wenigstens zu verzögern.

Alkoholfallen(8 Stück/ha) sind das wirksamste Mittel zur Bekämpfung des Ungleichen Holzbohrers (Anisandrus).

Nützlinge in Massen zu vermehrenund freizulassen (San Josè-Schlupfwespe, Blutlaus-Zehrwespe, Trichogramma, Raubmilben u.a.), ist gegen verschiedene Schädlinge auf Dauer wirksamer, als die chemische Bekämpfung.

 

c) Resistenz-Management

Resistenzen von Schadorganismen können die Pflanzenschutzarbeit sehr schwierig gestalten und zu ernsthaften Problemen bei der Regulierung von Schadpopulationen führen. Es sollten daher alle möglichen Vorkehrungen getroffen werden, eventuellen Resistenzbildungen entgegenzu-wirken. Das Ziel der integrierten Produktionsweise ist es, im Pflanzenschutz alle nicht-chemischen Möglichkeiten auszuschöpfen und mit einzubeziehen, zu integrieren. Die IP ist somit, bei konsequenter Durchführung ihrer Grundsätze, von vornherein geeignet, Resistenzen von Schadorganismen zu verhindern bzw. zu verzögern.

Nachfolgend sollen die wichtigsten Grundregeln eines zielführenden Resistenz-Managements kurz angeführt werden:

Insektizideinsatz reduzieren:Jede Behandlung, die eingespart werden kann, wirkt resistenzverzögernd. Wenn eine Behandlung notwendig wird (Schadenschwellen beachten!), sollen die Wirksubstanzen überlegt und gezielt eingesetzt werden. Dies erfordert eine genaue Kenntnis der Biologie und des Auftretens des Schaderregers. Die Wahl des richtigen Mittels und Einsatzzeitpunktes, die richtige Dosierung und eine gezielte Ausbringung bringen eine optimale Wirkung und ersparen meist Nachfolgebehandlungen. Ein Insektizideinsatz ist möglichst auf die Befallsherde zu begrenzen.

Dauerbelag vermeiden:Der wirksame Spritzbelag sollte nur solange als unbedingt notwendig in der Umwelt, auf den Bäumen verbleiben. Auch kurzlebige Wirksubstanzen, die in kurzen Intervallen wiederholt ausgebracht werden, erzeugen letztendlich einen Dauerbelag. Langlebige, persistente Mittel sollten sparsam und auf die Schadensperiode abgestimmt eingesetzt werden.

Einsatz von Alternativen:Dies ist eine Grundforderung des integrierten Pflanzenschutzes. Dazu gehören zum Beispiel die Verwirrungsmethode, Bacillus thuringiensis, Maikäfernetze, Gegenspieler (Raubmilben) usw.

Nützlinge schonen und fördern:Nützlinge nehmen einen wichtigen Platz im Resistenz-Management ein. Ihre regulierende Wirkung auf Schaderreger hilft, Behandlungen einzusparen. Unabhängig vom Resistenzgrad und -mechanismus der Schädlinge vernichten Nützlinge diese und wirken so einer Selektion (Auslese) resistenter Populationen entgegen.

Wirkstoffe wechseln:Ein überlegter Wirkstoffwechsel kann über lange Zeit hinweg Resistenzbildung verzögern. Entscheidend ist dabei allerdings, dass man tatsächlich den Wirkungsmechanismus, also den Abtötungsmechanismus wechselt. Die eingesetzten Wirkstoffe sollen daher verschiedenen Wirkstoffgruppen angehören (z.B. Chitinsynthesehemmer, Phosphorester, Carbamate usw.). Soweit es die Zulassung im Programm ermöglicht, wird eine Wahlmöglichkeit angeboten.

 

Resistenz-Management muss beginnen, solange die Mittel noch wirken. Nach bisherigen Erkenntnissen sind manche Wirkstoffe aufgrund ihrer Charakteristik besonders von Resistenzbildung gefährdet. Ihre Anwendung sollte daher mit Einschränkung erfolgen:

Anilino-Pyrimidine (Scala, Chorus): max. 4 Anwendungen/Jahr

Kresoxim-Methyl (Stroby WG): max. 4 Anwendungen/Jahr

Sterolbiosynthesehemmer: max. 4 Anwendungen gegen Schorf/Jahr

Chitinsynthesehemmer: max. 2 Anwendungen/Jahr

Fenoxycarb (Insegar): 1 Anwendung mit max. 40g/hl oder 2 Anwendungen mit der halben Dosierung/Jahr

Imidacloprid (Confidor): max. 1 Anwendung/Jahr

Akarizide: max. 1 Anwendung für Mittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe

 

Akarizide sollten durch konsequente Schonung von Raubmilben in einem integrierten Programm nicht notwendig sein. Ein beschränkter Einsatz dieser Mittel kann zudem die gute Wirkung für jene Fälle erhalten, wo aus verschiedenen Umständen eine Akarizidbehandlung erforderlich ist.

 

Ein überlegtes und konsequentes Resistenz-Management steht im Einklang mit der integrierten Produktion und ist Voraussetzung für ihre langfristige Anwendung..

 

d) Mittelwahl

Ziel des integrierten Pflanzenschutzes ist es, mit möglichst wenig und möglichst umweltverträglichen Pflanzenschutzmitteln den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes zu sichern.

Chemische Mittel sollten im integrierten Pflanzenschutz nur dann eingesetzt werden, wenn die Toleranzschwelle überschritten wird. Diese kann über genaue Auszählungen erhoben werden. Vor dem Einsatz von Insektiziden und Akariziden muss der Betriebsleiter im Betriebsheft Aufzeichnungen machen über den Besatz von:

Apfelwickler (im Juli und im Herbst),

Fruchtschalenwickler (Nachblüte, 1. und 2. Sommergeneration),

Spinnmilben und Raubmilben/Blatt.

 

Von den gesetzlich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sind jene zu bevorzugen, die

den Anwender und die in der Obstanlage arbeitenden Personen nicht gefährden,

den Schädling unter die Toleranzschwelle drücken, die Nützlinge und andere Tierarten aber schonen,

die Umwelt (Boden, Wasser, Luft) wenig belasten und

Wenig Rückstände auf Obst und in der Umwelt hinterlassen.

 

Zum Schutz der Raubmilben sind auch schädliche Fungizide zu meiden. Daher sollen Dithiocarbamate nicht öfter als 4 mal, dürfen aber insgesamt maximal 6 mal pro Jahr eingesetzt werden. Ferner muss zwischen den Spritzungen mit diesen Mitteln ein längerer Abstand gehalten bzw. mit anderen Fungiziden abgewechselt werden.

 

Wo Spritzungen gegen Spinnmilben notwendig sind, ist das biologische Gleichgewicht zwischen diesem Schädling und seinen Gegenspielern gestört. Hier ist die Anwendung von Dithiocarbamaten und anderen nützlingsstörenden Pflanzenschutzmitteln, z.B. Kilval, Zolone, Orthene (Phosphorester) und Carbaryl einzuschränken, um vor allem die Schonung und Förderung der Raubmilben und anderer Spinnmilben-Feinde (Kugelkäfer, Raubwanzen u.a.) zu gewährleisten.

 

In Obstanlagen, wo selektive Schädlingsbekämpfungsmittel zur Anwendung gelangen, können Nützlinge überleben und aktiv werden. Vor allem bei unscheinbaren Arten, z.B. Schlupfwespen, entgeht das oft unserer Aufmerksamkeit.

 

Im Anhang an diese Richtlinien sind die Wirkstoffe aufgeführt, welche im integrierten Kernobstbau erlaubt sind.

Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe, die in diesen Listen nicht enthalten sind, sind im Programm nicht zugelassen. Im Laufe des Jahres können nach Bedarf durch Beschluss der AGRIOS bzw. der Landeskommission für den integrierten Anbau zusätzliche Wirkstoffe in die Mittellisten aufgenommen werden.

 

e) Pflanzenschutzmittel-Aufwandmenge pro ha und Jahr

 

Die Höhe des Pflanzenschutzmitteleintrags in eine Obstanlage pro ha und Jahr wird von 3 Faktoren bestimmt:

 

Dosierung: Grundsätzlich ist beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln immer die geringste Dosis zu wählen, die ausreicht, um den Schädlingsbefall unter die wirtschaftliche Schadensschwelle zu drücken.

Die im "Leitfaden zum Pflanzenschutz" des Beratungsringes bzw. in diesem Anhang genannten Dosierungen dürfen nicht überschritten werden. Die volle, auf der Packung genannte Dosis ist bei Insektiziden und Akariziden selten notwendig.

Die 100%-ige Abtötung eines Schädlings anzustreben, liegt nicht im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes. Das ist relativ teuer, fördert das Aufkommen von resistenten Stämmen und schadet der Umwelt mehr als notwendig.

Der Spritzbrühe-Aufwand pro ha ändert sich je nach Pflanzsystem, Baumhöhe und Brühekonzentration. Bei Normalkonzentration sollte er im Einzelreihensystem 500l/ha/m Baumhöhe nicht überschreiten.

Beim Feinsprühen mit höherer Konzentration ist der Brüheaufwand entsprechend zu senken.

Die Anzahl der Spritzungen pro Jahr muss stets durch den Schädlingsbesatz (Toleranzschwelle), den Witterungsverlauf (z.B. bei Schorf) bzw. durch den zu erwartenden Ertragsausfall (wirtschaftliche Schadensschwelle) gerechtfertigt sein. Hinweise zu den Eingreifschwellen bei den verschiedenen Schädlingen werden im "Leitfaden zum integrierten Pflanzenschutz" des Südtiroler Beratungsringes für Obst- und Weinbau gegeben.

 

f) Ausbringungstechnik

Vor dem ersten Einsatz des neuen Sprühgerätes ist sein Brüheausstoß auf die Obstanlagen (Pflanzsystem, Baumhöhe) des Betriebes abzustimmen. Eine umweltschonende Spritztechnik ist unverzichtbare Voraussetzung für den integrierten Obstbau.

Sowohl der Aufwand an kg Pflanzenschutzmittel pro ha und Jahr, als auch die Abdrift von Spritzbrühe in Richtung Boden, Wasser und Luft müssen in nächster Zukunft noch stark gesenkt werden. Sprüher mit Querstromgebläse bzw. mit der Vorrichtung zur Rückführung der abdriftenden Spritzbrühe (Tunnelsprüher) verursachen die geringste Abdrift von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt.

Um eine unnütze Abdrift von Spritzbrühe zum Boden und in die Luft zu vermeiden, müssen alle Düsen des Sprühers genau auf die Laubwand der Obstbäume zielen. Düsen, welche über oder unter die Laubwand spritzen, sind unbedingt vorher zu schließen.

Die Sprühgeräte müssen in einem guten Zustand gehalten und jährlich gewartet werden.

 

Alle Betriebe sind verpflichtet, ab 1997 wenigstens alle 5 Jahre ihr Sprühgerät an einem der 3 Prüfstände (Latsch, Lana, Kaltern) überprüfen zu lassen.

Ab 2002 dürfen Pflanzenschutzmaßnahmen im integrierten Anbau nur mehr mit Sprühgeräten durchgeführt werden, die in den vergangenen 5 Jahren einer Kontrolle unterzogen wurden.

 

g) Sachgemäße Aufbewahrung, Ausbringung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln

Die "Empfehlungen für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Assessorates für Landwirtschaft sind immer zu beachten.

Grundsätzlich sollen stets nur geringe Mengen an Pflanzenschutzmitteln im Betrieb aufbewahrt werden. Die Lagerung muss immer in Originalverpackung in kühlen, frostsicheren und abgeschlossenen Räumen erfolgen, welche mit dem entsprechenden Warnhinweis versehen sein müssen.

Während der Zubereitung und der Ausbringung der Spritzbrühe muss immer eine geeignete Schutzkleidung, bestehend aus wasserdichtem Anzug, Handschuhen, Maske, Stiefeln und Schutzbrillen, getragen werden.

Wenn der Spritzbrühebedarf genau berechnet und das Sprühgerät richtig kalibriert wurde, sollte es eigentlich keine Spritzbrühereste geben. Sollten trotzdem Restmengen übrig bleiben, müssen diese verdünnt und zusammen mit dem Spülwasser in den bereits behandelten Anlagen versprüht werden.

Der Obstbauer ist verpflichtet, leere Spritzmittelpackungen anhand der im Land bestehenden Möglichkeiten zu entsorgen. Dafür können bei jedem Wiederverkäufer Plastiksäcke für die Entsorgung von Pflanzenschutzmittelresten und -verpackungen erworben werden. Die vollen Säcke können dann bei den örtlichen Recyclinghöfen oder bei den periodischen Sondermüllsammlungen abgegeben werden.

 

h) Spritzabstände zur Ernte

Die im integriertem Pflanzenschutz vorgesehenen Sicherheitsabstände zwischen der letzten Behandlung und der Ernte sind im Anhang aufgeführt.

Vor allem im Sommer sind Pflanzenschutzmittel mit relativ kurzer Wartefrist vorzuziehen. Auch mehrmalige Anwendungen desselben Wirkstoffes sind zu vermeiden.

 

14. Ungewollter Fremdstoff-Eintrag

Obst aus Anlagen, die an stark befahrene Straßen grenzen, kann ohne Verschulden des Obstbauern mit unerwünschten Fremdstoffen (Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Reifenabrieb, Staub) in unzumutbarem Maße belastet werden.

Wir empfehlen daher, längs von Staats-, Landes- und stark befahrenen Gemeindestraßen in unmittelbarer Nähe von Obstanlagen geeignete Sträucher zu pflanzen, um die Überwehung von schädlichen Fremdstoffen zu vermindern.

Wird an oben definierten Straßen eine Neuanlage erstellt, ist es verpflichtend, eine Hecke zu pflanzen.

 

Achtung auf Abdrift

Wo Apfelsorten mit unterschiedlichen Ernteterminen direkt aneinander grenzen, ist auf die Gefahr der Abdrift von Spritzbrühe aus Nachbargrundstücken zu achten. Verwehungen von Spritzbrühe kurz vor der Ernte können die Rückstandswerte auf Obst erhöhen.

 

Die Abdrift von Spritzbrühe in offene Gewässer oder benachbarte Biotope muss unbedingt vermieden werden.

 

15. Obsternte und Lagerung

Der optimale Pflücktermin und eine schonende Erntearbeit sind wichtige Voraussetzungen zur Erhaltung der Fruchtqualität:

zu früh gepflückte Äpfelhaben weniger Farbe, schrumpfen leichter, sind anfällig auf Schalenbräune und Stippe.

zu spät gepflückte Äpfelneigen zur Glasigkeit, Fleischbräune, zu Jonathanspot und verschiedenen Lagerfäulen.

 

Falscher Pflücktermin und unvorsichtiges Arbeiten verursachen oft mehr Fruchtschäden als Schädlinge und Pilzkrankheiten.

Viele Qualitätsverluste bei der Ernte ließen sich durch rechtzeitige Planung, bessere Organisation und sorgfältigeres Arbeiten vermeiden.

Um den Befall durch Schalenbräune zu vermindern bzw. zu verhindern, sollen Maßnahmen wie optimaler Erntetermin, kleine Lagerzellen, schnelles Füllen und Schließen der Zellen, rasches Herstellen der gewünschten Atmosphäre, ULO-Lagerung, möglichst rascher Abverkauf gefährdeter Ware, Beschränkung der Lagerdauer von empfindlichen Sorten aus integriertem Anbau so weit als möglich angewendet werden.

Wird eine Nacherntebehandlung mit Diphenylamin (DPA) durchgeführt, gelten die Bestimmungen der „Richtlinien für die Ernte und Lagerung von Obst aus integriertem Anbau  der AGRIOS.

 

Pilzlichen Lagerkrankheiten ist durch rechtzeitige Maßnahmen in der Obstanlage vorzubeugen.

 

Eine Nacherntebehandlung mit Fungiziden ist nicht erlaubt

 

16. Eigenverantwortliche Teilnahme

Der Südtiroler Obstbauer, welcher seine Ernte als "Obst aus integriertem Anbau" bezeichnen und als solches vermarkten will, muss einen schriftlichen Antrag an die AGRIOS stellen, in welchem er erklärt, dass er:

die Richtlinien kennt und diese freiwillig und eigenverantwortlich einhält,

alle vorgesehenen Kontrollen und Analysen zulässt und

die Entscheidungen der Kontrollorgane und der Arbeitsgruppe anerkennt.

 

Der integrierte Anbau muss den gesamten Kernobstbaubetrieb (umweltbewusster Betriebsleiter) erfassen.

Der Betriebsleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass AGRIOS-Parzellen nicht mit unerlaubten Stoffen belastet werden (Restwasser im Sprühgerät, Abdrift von Nachbargrundstücken u.a.).

 
17. Abmeldungen
Abmeldungen können sowohl für einzelne Grundstücke als auch für den ganzen Betrieb vorgenommen werden.
 
Teilabmeldungen, also Abmeldungen für Teile eines Grundstückes, werden nur dann akzeptiert, wenn die betroffene Fläche innerhalb des Grundstückes in Form eines (Sorten)-Quartiers klar abgrenzbar ist und Überwehungen auf angrenzende Reihen weitestgehend aus-geschlossen werden können. Klar abgrenzbar sind beispielsweise Quartiere (Bäume ungefähr gleichen Pflanzalters mit mindestens 5-6 nebeneinanderliegenden Reihen) oder durch natürliche Grenzen (Weg, Graben, Hecke etc.) getrennte Flächen.
Bei der Abmeldung sollte in diesem Fall eine Skizze vorgelegt werden, auf der das abzu-meldende Quartier und dessen Umfeld klar eingezeichnet sind und die Größe desselben zu erkennen ist. Die AGRIOS behält sich sodann vor, die Abmeldungen anzunehmen bzw. für zu kleine Flächen zurückzuweisen. Eine Kopie des Abmel-deormulars muss dem Betriebsheft beigelegt werden.
 
Die Selbstabmeldung hat beim Vermarktungsbetrieb vor bzw. unmittelbar nach Durchführung einer nicht zugelassenen Maßnahme zu erfolgen. Nach der Verständigung über eine bevorstehende Kontrolle oder während der Kontrolle selbst werden Abmeldungen nicht mehr angenommen.
 

18. Betriebsheft

Obstbauern, welche die Anforderungen des integrierten Anbaues erfüllen wollen, müssen alle umweltrelevanten Pflegemaßnahmen in einem Betriebsheft festhalten und so eine umweltschonende Produktionsform nachweisen. Das Betriebsheft ist deshalb ein wichtiges Dokument und muss nach der Kontrolle mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden.

 

Im Betriebsheft führt der Obstproduzent laufend Buch über verschiedene Pflegemaßnahmen in seiner Obstanlage.

Folgende Pflegemaßnahmen müssen im Betriebsheft vermerkt werden:

 

die Kennzeichnung der Anlage

Spritzungen: Datum, Mittel, Menge, Grund (z.B. Schädlinge/Krankheiten, Ausdünnung, usw.)

Düngermengen

Herbizide: Datum, Mittel, Menge

Auszählung des Primärschorfbefalls (100 Triebe/Anlage)

Auszählung auf Nützlinge und Schädlinge, sofern eine chemische Behandlung notwendig ist (siehe Punkt 13d)

Bodenanalyse bei Erstellung einer Neuanlage (Kopie beilegen)

Sprühertest (Kopie beilegen!)

durchgeführte ökologische Maßnahmen.

 

Weiteres können im Betriebsheft angeführt werden:

Bewässerung

physiologischer Zustand der Anlage (Wachstum, Ertrag, Qualität)

Erntetermine

Typ des Sprühgeräts, Brühekonzentration

 

Bei einer Kontrolle sollen mit dem Betriebsheft die Ergebnisse zumindest einer Bodenanalyse pro Betrieb vorgelegt werden. Auf den Seiten 3 und 4 sind für jede Obstanlage die Auszählungen über Nützlinge und Schädlinge einzutragen. Im Betriebsheft sind die wichtigsten Beobachtungstermine graphisch hervorgehoben. Besonders eine Spritzung gegen Spinnmilben ist nur bei einer relativ geringen Anzahl an Raubmilben gerechtfertigt.

Jede Spritzung sollte durch die Auszählung der Anzahl der Schädlinge (Toleranzschwelle) und der Anzahl ihrer natürlichen Gegenspieler begründet werden.

 

Das Betriebsheft muss stets auf dem aktuellsten Stand sein, jederzeit für eine Kontrolle zur Verfügung stehen und schließlich vom Betriebsleiter unterschrieben werden.

 

Die nach den Kontrollen durchgeführten Spritzungen und die Erntetermine sind auf den dafür vorgesehenen Nachtragsblättern am Ende des Betriebsheftes einzutragen und bei der Anlieferung im Vermarktungsbetrieb abzugeben.

 

Die Teilnahmeerklärung am AGRIOS-Programm umfasst auch die Zeitspanne nach der Ernte. Somit sind auch jene Maßnahmen ordnungsgemäß im Betriebsheft aufzuschreiben, die in diesem Zeitraum durchgeführt werden, beispielsweise Herbstdüngung oder Herbizideinsatz. Da diese Behandlungen bei der Betriebsheftkontrolle oft noch nicht vermerkt sind, sind diese Maßnahmen im Betriebsheft des abgelaufenen Jahres nachzutragen (d.h. die Aufzeichnungen zu vervollständigen) und auch auf die entsprechenden Seiten des Betriebsheftes für das neue Jahr zu übertragen.

 
19. Kontrollen und Analysen

a) Feldkontrolle

Die Kontrolleure der AGRIOS führen die Kontrollen in den Anbaubetrieben durch. Während der Vegetationsperiode kontrollieren die Aufsichtsorgane stichprobenweise das Betriebsheft und eine oder mehrere Obstanlagen pro Betrieb. Anhand eines Kontrollbogens nehmen sie Augenschein vom Zustand der Anlage, prüfen die einzelnen Pflegemaßnahmen und entnehmen Boden-, Blatt- oder Fruchtproben, um diese chemisch analysieren zu lassen.

 

Bei eindeutigen Verstößen gegen die Richtlinien wird die betreffende Obstanlage oder der gesamte Betrieb für das laufende Jahr vom AGRIOS-Programm ausgeschlossen. Das Landesgesetz für den integrierten Anbau sieht zusätzliche Sanktionen vor.

 
b) Betriebsheftkontrolle
Eine umfassende Kontrolle der Betriebshefte erfolgt:

a)     vor der Ernte der Frühsorten und

b)     vor der Ernte aller übrigen Sorten.

 

Dabei wird festgestellt, ob die seit dem Herbst des letzten Jahres durchgeführten Pflegemaßnahmen den Richtlinien entsprechen. Wird bei der Betriebsheftkontrolle die Aufzeichnung nicht erlaubter Maßnahmen festgestellt, wird das betreffende Grundstück oder der gesamte Betrieb ausgeschlossen.

 
c) Lagerhauskontrolle
Während der Anlieferung und Einlagerung des Obstes aus integriertem Anbau überprüfen die Kontrolleure, ob die Vermarktungsbetriebe die angelieferten Obstpartien klar und eindeutig als "integriert" bzw. "nicht-integriert" kennzeichnen und nach einem geeigneten System einlagern.
Die AGRIOS strebt in Zusammenarbeit mit den Vermarktungsbetrieben eigene Etiketten für eine getrennte Kennzeichnung der verschiedenen Produktionsweisen an.
Während der Lagerungszeit und Vermarktung des Obstes werden im Lagerhaus weitere Kontrollen vorgenommen.
 

d) Rückstandsuntersuchungen

Ein wichtiges Ziel des integrierten Anbaues ist es, dem Konsumenten möglichst rückstandsfreies Obst anzubieten. Daher nehmen die Kontrollorgane in den Lagerhäusern eine vorher geplante Anzahl von Obstproben und lassen diese im Labor auf die wichtigsten Wirkstoffe hin analysieren.

 

Die gesetzlich zugelassenen Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln dürfen auch im konventionellen Obstbau nicht überschritten werden. Wenn der integrierte Anbau eine zusätzliche Leistung für die Sicherheit des Konsumenten garantieren will, dann muss er strengeren Maßstäben genügen

 

Daher fordert die AGRIOS, dass eventuelle Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf integriertem Obst 50% der gesetzlich zugelassenen Höchstmenge nicht überschreiten. Die Probe darf auch keinen Wirkstoff aufweisen, welcher in diesem Programm nicht zugelassen ist.

 
20. Sanktionen

Der Ausschluss eines Grundstückes erfolgt, wenn

aufgrund der Betriebsheftaufzeichnungen der Einsatz eines im Programm nicht zugelas-senen Wirkstoffes festgestellt wird,

die Karenzzeiten und die Einschränkungen zu den erlaubten Wirkstoffen nicht eingehalten werden.

gegen das Gesetz zum Schutz der Bienen verstoßen wird.

die auf Früchten nachgewiesenen Rückstände von zugelassenen Wirkstoffen 50% der gesetzlich zugelassenen Höchstmenge überschreiten.

 

Der Ausschluss des gesamten Betriebes erfolgt, wenn

die vorgesehenen Kontrollen verweigert werden,

ein Teilnehmer eine richtlinienwidrige Maßnahme absichtlich verheimlicht, diese im Betriebsheft nicht vermerkt hat und bei einer Feldkontrolle die Anwendung derselben festgestellt wird,

ein Teilnehmer unentschuldigt bei einer Feldkontrolle fernbleibt,

kein Betriebsheft vorgelegt wird,

ein mangelhaft geführtes Betriebsheft trotz Aufforderung nicht vervollständigt wird oder die Eintragungen nicht schlüssig sind,

mittels Rückstandsanalyse im Programm nicht erlaubte Wirkstoffe nachgewiesen werden.

 

Der Antrag für eine Teilnahme im Jahr 2002 wird abgelehnt, wenn

bei der Anmeldung kein gültiger Sprühertest (Höchstalter 5 Jahre) vorgelegt wird,

bis zur Anmeldung für die im Jahr 2001 erstellten Neuanlagen keine gültige Bodenprobe (Höchstalter 5 Jahre) vorgelegt wird,

bei Erstellung einer Neuanlage im Jahr 2001 entlang von stark befahrenen Straßen keine Hecke gepflanzt wurde.

 

Verwaltungsstrafen sind in erster Linie im Falle von groben fahrlässigen oder absichtlichen Unterlassungen und Falschmeldungen vorgesehen und sind mittels Landesgesetz geregelt.

 

21. Erteilung der Schutzmarke

Obst, das nachweislich nach diesen Richtlinien erzeugt und gelagert worden ist und alle Kontrollen bestanden hat, darf die Südtiroler Landesmarke mit Marienkäfer sowie die Bezeichnung "aus integriertem Anbau" führen.

 

Mit dieser offiziellen Schutzmarke des AGRIOS-Programmes garantieren der Anbauer, die Verantwortlichen seines Vermarktungsbetriebes und die AGRIOS, soweit es ihr mit Hilfe der Kontrollen und Analysen möglich ist, dass das betreffende Obst nach diesen Richtlinien erzeugt und gelagert worden ist.

 

Jedwede Haftung für eine gesundheitlich einwandfreie Qualität gegenüber dem Kon-sumenten, dem Handelspartner und den Gesundheitsbehörden verbleibt aber nach wie vor beim Absatzbetrieb bzw. Produzenten.

 

Für Südtiroler Obst, das nicht nachweislich nach diesen Richtlinien behandelt und von der AGRIOS nicht als solches anerkannt worden ist, darf weder die Landesmarke mit Marienkäfer oder ein anderes Herkunftszeichen mit Marienkäfer noch der Begriff "aus integriertem Anbau" oder ähnliche Bezeichnungen verwendet werden.

 
 

ANHANG

Wahl der Pflanzenschutzmittel im AGRIOS-Programm zum integrierten Obstbau 2001

 
Von den in Italien gesetzlich zugelassenen Wirkstoffen sind im AGRIOS-Programm nur jene Wirkstoffe (mit entsprechender Einschränkung) erlaubt, die in den folgenden Listen angeführt sind.
 
Die nachfolgenden Mittellisten ersetzen die Listen des Jahres 2000. Alle hier nicht angeführten Mittel sind im AGRIOS-Programm 2001 nicht erlaubt, sofern sie nicht im Laufe des Jahres durch Beschluss der AGRIOS und der Landeskommission für den integrierten Anbau zugelassen werden. Eine Anwendung der nicht erlaubten Mittel bzw. Nachweise derselben durch Rückstandsanalysen führt zum Ausschluss der entsprechenden Anlagen bzw. des gesamten Betriebes.
 
Wirkstoffwechsel: Um eine Resistenzentwicklung bei Schadorganismen zu verhindern oder zu verzögern, ist die Anwendung einiger Wirkstoffe nur bedingt erlaubt. Wenn möglich, sollte auch zwischen den Wirkstoffgruppen abgewechselt werden.
 
Wartezeiten vor der Ernte:
 

Die AGRIOS sieht für die im Programm erlaubten Wirkstoffe teilweise verlängerte Wartefristen vor. Dies vor allem, um bei eventuell vorhandenen Rückständen auf integriert produziertem Obst 50% der gesetzlich zugelassenen Höchstmenge nicht zu überschreiten.

 
Mittel für den biologischen Obstbau
 

Im integrierten Kernobstbau dürfen alle Wirkstoffe verwendet werden, die im Anhang II B der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 zum biologischen Anbau, novelliert mit den Verordnungen (EG) Nr. 1488/97 und Nr. 1073/2000, aufgelistet und in Italien zugelassen sind.

 
 

Mittelverzeichnis

Für den integrierten Kernobstbau 2001

INSEKTIZIDE


Wirkstoffname


Geläufige

Handelsnamen


AGRIOS-Wartefrist

(in Tagen)


Bemerkun-gen

AbamectinVertimec

30

AcephateOrthene, Orthofat, Guardian, Aceber

30

Gegen Eulenraupen und gegen Apfelglasflügler im Stamm-bereich.
AmitrazBumetran, Zamir, Edrizar

30

AzadirachtinOikos

3

BuprofezinApplaud

30

Chitin-synthese-hemmer:

Diflubenzuron

Dimilin, Dudim

45

Maximal2
FlufenoxuronCascade

90

Behandlun-
HexaflumuronConsult

30

genpro
LufenuronAlsystin

30

Jahrsind
TeflubenzuronNomolt, Escort

30

erlaubt.
TriflumuronMatch

30

Chlor-pyriphos-
Ethyl
Dursban, Terial 40 L Lorsban 40, Pyrinex ME

30

Das Produkt "Pennphos AG" ist nicht erlaubt.
Chlor-pyriphos-MethylReldan, Etifos-M

30

DiazinonBasudin, Dazin 20 E

15

Produkte mit mikroinkapsuliertem Wirkstoff sind nicht erlaubt.
Ethiofen-carbCroneton

30

EtofenproxTrebon

30

Nur bis zur Blüte erlaubt
FenoxycarbInsegar

30

Nur1Behandlungpro Jahrmit max. 40g/hl bzw. 2 Behandlungen mit halber Dosierung sind erlaubt.
HeptenophosHostaquick

30

Eventuell bei stärkerem Befall von Blutlaus im Spätsommer (nur Apfel).
ImidaclopridConfidor

30 (50 auf Birne)

Nur1Behandlungpro Jahrist erlaubt (Pflanzen= schutzmittelgesetz).
IndoxacarbSteward

30

MineralölAgrumol, Oliocin u.a.

30

PhosaloneZolone

30

PirimicarbPirimor

30

Es soll nicht mehr als 1 Behandlung pro Jahr erfolgen.
Tebufenozid
Mimic, Confirm

30

Es sollen nicht mehr als 1 Behandlung pro Jahr mit max. 70g/hl bzw. 2 Behandlungen mit halber Dosierung erfolgen.
VamidothionKilval

60

Nur1Behandlungpro Jahrist erlaubt
Bienenschutz:
 

Der Schutz der Bienen ist nicht nur während der Blüte, sondern das ganze Jahr über unerlässlich. Alle Behandlungen sind so durchzuführen, dass für diese Insekten keine Gefährdung entsteht. Vor dem Einsatz von bienengefährlichen Pflanzen-schutzmitteln müssen rechtzeitig Mulcharbeiten vorgenommen werden.

 

Der Verstoß gegen das Spritzverbot für bienengefährliche Pflanzenschutzmittel wäh-rend der Obstblüte führt zum Ausschluss des betreffenden Grundstückes.

 
 
Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel:
 

Pflanzenschutzmittel, die im AGRIOS-Programm zugelassen sind, sind als bienengefährlich eingestuft, wenn sie einen der nachstehend angeführten Wirkstoffe enthalten:

Abamectin
Acephate
Amitraz
Carbaryl
Chlorpyriphos-Ethyl
Chlorpyriphos-Methyl
Diazinon
Ethiofencarb
Etofenprox
Fenoxycarb
Flufenoxuron Heptenophos

Imidacloprid

Indoxacarb

Pyridaben

Teflubenzuron

Triflumuron

Vamidothion

BIOLOGISCHE UND BIOTECHNISCHE MASSNAHMEN


Wirkstoffname


Geläufige

Handelsnamen


AGRIOS

Wartefrist

(in Tagen)


Bemerkungen

Bacillus thuringiensisDipel, Delfin, Bactospeine

3

Bodennetze

Granulose-virus

Madex

3

Verpilzte Gerste

Verwirrungstechnik

Isomate C-Plus, Isomate C-Spezial, Ecopom, Rak 3+4, Checkmate CM 180

FUNGIZIDE


Wirkstoffname


Geläufige

Handelsnamen


AGRIOS-Wartefrist

(in Tagen)


Bemerkungen

Al-Phos-EthylAliette

40

Anilino-Pyrimidine:

Cyprodinil°

Chorus

21

Maximal 4Behandlungen
Pyrimethanil°Scala, Vision*

14

(21*)

pro Jahr
BupirimateNimrod

21

Nur Apfel
CaptanCaptan u. a.

15

DiclofluanidEuparen

7

DithianonDelan

40

Dithiocarbamate:

Mancozeb

Dithane M45, Mazeb, M70 u.a.

28

Dithiocarbamate und Mischungen derselben sollen wegen Schädigung
MetiramPolyram

28

der Raubmilben nicht öfter als 4 mal pro Jahr
TMTDSilfur, TMTD 50, Pomarsol 50

10

eingesetzt werden.
Pro Jahrsindmaximal 6
ZiramZiramon, Crittam, Pomarsol Z

10

Behandlungen erlaubt, wobei diesenicht unmittelbar hintereinander
ZinebCrittox, Aspor

28

erfolgen dürfen.

Dodine

Dodene, Syllit, Venturol

10

Es sollen nicht mehr als 4 Behandlungen pro Jahr erfolgen

KupferVerschiedene

C

Kresoxim-MethylStroby WG

35

Maximal 4Behandlungenpro Jahr
SchwefelZolfo bagnabile, Tiovit u.a.

Sterolbiosynthese-Hemmer (SSH)8:

Difenconazol

Score

21

SSH
sollten
FenarimolRubigan

21

nicht öfter als 4 mal
FenbuconazolIndar

28

pro Jahr gegen Schorf.
FluqiconazolVision

21

eingesetzt werden
FlusilazolNustar

30

HexaconazolAnvil, Balic

15

MyclobutanilSysthane, Thiocur, Linear

15

NuarimolBloc

7

PenconazolTopas

14

TebuconazolFolicur

30

TetraconazolDomark, Concorde, Thor

14

TriadimenolBayfidan

14


C= Wartezeit durch zugelassene Anwendung festgelegt.

HERBIZIDE


Wirkstoffname


Wichtige

Handelsnamen


AGRIOS-Wartezeit

(in Tagen)


Bemerkungen

Glufosinate-AmmoniumBasta, Finale

30

GlyphosateRoundup

30

Glyphosate trimesiumSupral

30

MCPAFenoxilene 30, Hedonal S

30

SimazinAmizina 50 L, Framed

30

Nur imPflanzjahrmax. 2 kg/ha.

AKARIZIDE


Wirkstoffname


Geläufige

Handelsnamen


AGRIOS-Wartezeit

(in Tagen)


Bemerkungen

BenzoximateAcarmate

14

BromopropilatNeoron

21

Clofentezin5Apollo

30

Bis Ende Juni
Hexythiazox5Matacar

14

5und: Wirkstoffe mit gleichem Zeichen besitzen
FenazaquinMagister

28

den gleichen Wirkungsmechanismus.
PhenpyroximateMiro

28

Pro Saisonist aus ein- und derselben Gruppenur 1
PyridabenNexter

14

Produktfür nur1 Behandlungerlaubt.
TebufenpyradOscar

14

Fenbutatin-OxydTorque

30

Anmerkungen:

 

Die Anwendung von nützlingsstörenden Pflanzenschutzmitteln, wie z. B. Kilval, Zolone, Orthene, Carbaryl und Dithiocarbamate wirkt sich negativ auf die Populationsdynamik und Ausbreitung der Raubmilben aus. In der Folge sind Behandlungen gegen Schadmilben not-wendig. Nützlingsstörende Mittel sollten daher überlegt und in eingeschränktem Maß eingesetzt werden.

Ein beschränkter Einsatz der Akarizide kann vor allem ihre gute Wirkung für jene Fälle erhalten, wo aus verschiedenen Gründen eine Akarizid-behandlung erforderlich ist.

Der Einsatz von Akariziden ist im integrierten Anbauprogramm der AGRIOS nur dann zulässig:

 

wenn die terminabhängige Toleranzschwelle an Spinnmilben/Blatt nachweislich über-schritten ist. Vor der Behandlung muss die Anzahl Spinnmilben/Blatt sowie der Besatz an Raubmilben und/oder Kugelkäfer und Raub-wanzen festgestellt und im Betriebsheft vermerkt werden,

 

wenn vorher Raubmilben eingetragen worden sind.

 

ANDERE MITTEL


Wirkstoffname


Wichtige

Handelsnamen


AGRIOS-Wartezeit

(in Tagen)


Bemerkungen

Alpha-Naphtyl-Acetamid (NAD)Amid Thin, Diramid, Geramid Neu, Dirigol

30

Alpha-Naphtyl-EssigsäureDirado, Dirager, Nokad, Obsthormon 24a

7

Benziladenin + Gibberellin A4 + A7Promalin

Nur Apfel

CarbarylSevin flow, Pomex, Panam PB 50, AS 50, Aesse L, Sedit

7

Nur zur Fruchtausdünnung
ChlorphacinonTopitox Öl

Diphenylamin

No Scald, DPA 31
u.a.

30

Nur für schalenbräune-empfindliche Sorten und nur für Partien, welche für eine Langzeitlagerung bestimmt sind. Siehe „Richtlinien für die Ernte und Lagerung von Obst aus integriertem Anbau“!
EthephonEthrel

60

Bis 15. Junierlaubt(nur Apfel).
Gibberellin A4 + A7Regulex

20

Nur Apfel
Kaolin

 

Bestimmungen zur Erteilung der Schutzmarke für Südtiroler Obst aus integriertem Anbau an die Vermarktungsbetriebe

 

Vermarktungsbetriebe, welche das Obst ihrer Mitglieder/Lieferanten sinngemäß unter der Bezeichnung "Südtiroler Obst aus integriertem Anbau" mit der entsprechenden Schutzmarke (Landesmarke mit Marienkäfer) verkaufen wollen, haben folgendermaßen vorzugehen:

 

1.

Die Vermarktungsbetriebe stellen innerhalb März des jeweiligen Obstjahres die Anträge ihrer Mitglieder/Lieferanten zur Teilnahme am integrierten Obstbauprogramm zusammen. Diese Anträge enthalten:

 

Eine Erklärung, dass die Teilnehmer die Richtlinien der AGRIOS zum integrierten Anbau kennen, sie freiwillig und eigenverantwortlich in all ihren Punkten einhalten, mit den vorgesehenen Kontrollen einverstanden sind und in Kenntnis sind über die bei einem Verstoß gegen die Richtlinien vorgesehenen Sanktionen.

Ein Verzeichnis der teilnehmenden Mitglieder/Lieferanten des Vermarktungsbetriebes mit Mitgliedsnummer, Namen, Adresse und Unterschrift des Betriebsleiters bzw. Besitzers.

 
 

2.

Die Vermarktungsbetriebe reichen bis Ende April des betreffenden Erntejahres an die AGRIOS folgende Unterlagen ein:

 

Einen Antrag des Vermarktungsbetriebes um Teilnahme am AGRIOS-Programm (Vordruck D).

Der Obmann bzw. Inhaber oder Geschäftsführer des Vermarktungsbetriebes erklärt mit seiner Unterschrift im Namen seines Betriebes, die "Richtlinien für die Ernte und Lagerung" einzuhalten. Er erteilt somit den Kontrolleuren der AGRIOS sowie den Kontrollbeamten die Genehmigung, im Absatzbetrieb jederzeit ein- und auszugehen, um die notwendigen Kontrollen vorzunehmen bzw. Proben zu entnehmen.

Das vollständigen Teilnehmerverzeichnis

Einen Überblick über die Größenordnung des Vermarktungsbetriebes und seiner Beteiligung am AGRIOS-Programm (Vordruck E).

 

3.

Die AGRIOS hebt bei der Anmeldung von jedem Vermarktungsbetrieb bzw. vom jeweiligen Verband einen Jahresbeitrag ein, der sich aus einem Grundbeitrag und einem nach der gemeldeten Anbaufläche berechneten Betrag zusammensetzt.

 

4.

Die AGRIOS prüft die Anträge und die entsprechenden Unterlagen und entscheidet über die grundsätzliche Annahme oder Ablehnung derselben. Im Falle der Ablehnung wird der Vermarktungsbetrieb innerhalb eines Monats nach Einlangen des Antrages benachrichtigt.

 

5.

Die Kontrolleure überprüfen zu gegebener Zeit anhand von Kontrollbögen die Anbau- und Absatzbetriebe, ob diese die einschlägigen Richtlinien einhalten und berichten mehrmals im Jahr schriftlich über das Ergebnis ihrer Arbeiten.

 

6.

Der Obstbauer ist verpflichtet, das Grundstück, in welchem er eine in den Richtlinien nicht zugelassene Maßnahme getroffen hat, sofort bei seinem Vermarktungsbetrieb abzumelden. Der Vermarktungsbetrieb verständigt die AGRIOS umgehend darüber. Er legt dem Kontrolleur zum Zeitpunkt der Besichtigung den aktuellen Stand der am integrierten Anbau noch beteiligten Betriebe und Grundstücke vor. Nach der Verständigung über eine bevorstehende Kontrolle oder während der Kontrolle selbst werden Abmeldungen nicht mehr angenommen.

 

7.

Der Kontrolleur nimmt bei der Kontrolle der Anbaubetriebe zunächst Einblick in das Betriebsheft bzw. in andere entsprechende Aufzeichnungen der Pflege-Daten (z.B. Computerausdruck) und in die Anmeldungsdaten der Obstbaubetriebe. Bei der Feldbegehung überprüft er Lage und Ausmaße der angemeldeten Grundstücke, die Sorten, das Wachstum und den Pflegezustand der Anlage. Er kann jederzeit Stichproben (von Blättern, Früchten, Gras oder Boden) entnehmen, um sie chemisch analysieren zu lassen. Die AGRIOS informiert den betreffenden Vermarktungsbetrieb über eventuelle Ausschlüsse von Anbaubetrieben.

 

8.

Vor der Anlieferung aller Obstpartien müssen alle Betriebshefte im Vermarktungsbetrieb abgegeben werden, damit die AGRIOS sie konrollieren kann.

Die AGRIOS erstellt anschließend zwei Listen der Anbaubetriebe: Eine Liste mit den Betrieben, die sich zum AGRIOS-Programm angemeldet haben, und eine zweite Liste, die jene Betriebe enthält, die mit ihrer gesamten Kernobstproduktion oder Teilen desselben noch dem integrierten Programm entsprechen. Nur so ist es möglich, die Ware aus integriertem Anbau von jener aus traditionellem Anbau zu unterscheiden und die richtige Kennzeichnung der Partie zu kontrollieren.

Die Aufschreibungen im Betriebsheft müssen alle geforderten Daten enthalten. Der Obstbauer bürgt schließlich mit seiner Unterschrift in jeder Hinsicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.

 

9.

Das Obst aus integriertem Anbau muss bei der Anlieferung partienweise klar und deutlich als solches gekennzeichnet werden, um im Lagerhaus Verwechslungen mit nicht-integriertem Obst zu vermeiden. Die AGRIOS schlägt den Vermarktungsbetrieben hierfür ein einheitliches Etikett vor.

 

10.

Nach Abschluss der Obstanlieferung meldet der Vermarktungsbetrieb der AGRIOS die gesamte angelieferte Obstmenge (getrennt nach Sorten) sowie jene, welche bis zuletzt nach den Richtlinien für den integrierten Anbau erzeugt und als solche eingelagert worden ist.

 

11.

Der Vermarktungsbetrieb hat die Ein- und Ausgänge aller Partien aus integriertem Anbau zu vermerken und evident zu halten. Diese Aufzeichnungen müssen stets auf dem letzten Stand sein und den Kontrolleuren auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

 

12.

Die Kontrolleure überprüfen im Lagerhaus die aus integriertem Anbau angelieferte und gekennzeichnete Ware, entnehmen Proben für Rückstandsanalysen und überwachen die Anlieferung, Einlagerung, Sortierung, Verpackung, Etikettierung und jede weitere Behandlung des integriert produzierten Obstes.

 

13.

Obst, das nach der Ernte in einer Art behandelt worden ist, die den "Richtlinien" widerspricht, schließt der Vermarktungsbetrieb selbst aus dem integrierten Programm aus. Dies ist umgehend sowohl an den Emballagen, als auch in den Verwaltungsunterlagen deutlich zu vermerken. Damit verfällt automatisch das Recht, dieses Obst mit der Schutzmarke für „Obst aus integriertem Anbau  oder mit jeder ähnlichen Bezeichnung zu verkaufen.

 

14.

Der Vermarktungsbetrieb hat das Recht, für das nach den AGRIOS-Richtlinien in Südtirol erzeugte und gelagerte Obst die Schutzmarke für "Südtiroler Obst aus integriertem Anbau" (Landesmarke mit Marienkäfer) zu verwenden. Die Handelskammer Bozen stellt auf Antrag des Vermarktungsbetriebes die entsprechende Anzahl Etiketten (Landesmarke mit Marienkäfer in Labelform) und andere Werbeträger zur Verfügung. Diese Label und jedes Zeichen für Südtiroler Obst aus integriertem Anbau (Kistenstreifen, Wickelpapier u.a.) dürfen nur im eigenen Vermarktungsbetrieb in Südtirol angebracht werden.

 

15.

Vermarktungsbetriebe, die im betreffenden Obstjahr nicht Teilnehmer am AGRIOS-Programm sind, dürfen selbst kein Obst mit der integrierten Marke versehen, auch wenn die betreffende Partie von einem Betrieb stammt, der berechtigt ist, für dieselbe die integrierte Schutzmarke zu verwenden.

 

16.

Auch Vermarktungsbetriebe, die berechtigt sind, die integrierte Marke zu verwenden, dürfen, wenn sie integriertes Obst in loser Verpackung (baumfallend) außer Landes verkaufen, keine (leeren) Emballagen, Labels, Kistenstreifen oder ähnliche Werbeträger mit "Marienkäfer" getrennt mitschicken.

Der Vorstand der AGRIOS kann, auf Ersuchen des interessierten Vermarktungsbetriebes, eine Ausnahmeregelung genehmigen.

 

17.

Obstpartien, die in wesentlichen Punkten nicht den Richtlinien gemäß erzeugt oder behandelt und daher abgemeldet oder ausgeschlossen worden sind, dürfen nicht mit der Schutzmarke für Südtiroler Obst aus integriertem Anbau oder ähnlichen Markenzeichen oder Aufschriften vermarktet werden.

 

18.

Der Vermarktungsbetrieb gibt nach Abschluss der Verkaufssaison der AGRIOS, nach Sorten unterteilt, die Obstmenge bekannt, welche er mit der Schutzmarke für Obst aus integriertem Anbau verkauft hat.

 

19.

Im Falle, dass im Anbau- oder Vermarktungsbetrieb die einschlägigen Richtlinien und Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, werden die im Landesgesetz für den integrierten Anbau (vom 30. April 1991, Nr. 12 und vom 14. Dezember 1999, Nr. 10) und die von der AGRIOS vorgesehenen Auflagen und Sanktionen angewandt.

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