Kundgemacht im Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 5. Jänner 2010, Nr. 1.
(1) Der Voranschlag der Einnahmen für das Finanzjahr 2010, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist für einen Betrag von 5.284.810 Tausend Euro genehmigt.