(1) Zur vollständigen und lückenlosen Durchführung des Einvernehmensprotokolls, das am 1. August 2007 mit dem Minister für Landwirtschafts- und Forstpolitik, mit der gesamtstaatlichen Union zur Förderung der Pferderassen “UNIRE” und mit der Gemeinde Meran abgeschlossen und mit dem Ergänzungsakt vom 20. Februar 2008 geändert wurde, wird die Landesregierung ermächtigt, mit der Gemeinde Meran die Modalitäten der Finanzierung der Anteile, die nicht durch den Staatsbeitrag über die UNIRE gedeckt sind, auszuhandeln, und zwar unter Inanspruchnahme des Rotationsfonds laut Artikel 7-bis des Landesgesetzes vom 14. Februar 1992, Nr. 6, in geltender Fassung.