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In vigore al: 11/09/2012

a) Landesgesetz vom 19. September 2008, Nr. 71)
Regelung des "Urlaub auf dem Bauernhof"

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1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 30. September 2008, Nr. 40.

Art. 1 (Zielsetzung)

(1) Das Land Südtirol unterstützt im Einklang mit den Programmen für die ländliche Entwicklung der europäischen Union und des Staates den "Urlaub auf dem Bauernhof", der darauf ausgerichtet ist, die Entwicklung und die Wiedergewinnung des Gleichgewichts in landwirtschaftlich genutzten Gebieten und den Verbleib der Landwirte im ländlichen Raum zu fördern, die Multifunktionalität in der Landwirtschaft und die Differenzierung der landwirtschaftlichen Einkommen zu unterstützen, die heimischen Produkte und das ortsgebundene Brauchtum aufzuwerten sowie die ländliche Kultur und die Erziehung zu einer gesunden Ernährung zu begünstigen.