Kundgemacht im Beibl. Nr. 3 zum A.Bl. vom 31. Juli 2007, Nr. 31.
(1) Die Landesregierung wird ermächtigt, die Beteiligung des Landes am Kapital der Gesellschaft Messe Bozen AG, mit Sitz in Bozen, bis zu einem Betrag von 3,5 Millionen Euro durch Einbringung eigener Vermögenssachwerte oder durch die Begründung eines dinglichen Rechts zu erhöhen. Die sich daraus ergebenden ausgleichenden Haushaltsänderungen werden nach den Modalitäten laut Artikel 23 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vorgenommen.4)
Art. 6 Absatz 1 wurde so ersetzt durch Art. 7 des L.G. vom 21. Dezember 2007, Nr. 14.