Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 13. November 2001, Nr. 47.
(1) Das Land Südtirol erkennt die Bedeutung und die Stellung der Südtiroler Heimatfernen an sowie deren Beitrag im Austausch zwischen den verschiedenen Kulturen und in der Förderung des Ansehens des Landes Südtirol im Ausland; es festigt zu diesem Zweck die Beziehungen zu den Südtiroler Heimatfernen sowie zu deren Nachfahren und unterstützt im Besonderen: