(1) Die Förderung betrifft betriebliche Investitionsvorhaben, die:
(2) Ebenfalls gefördert werden können die Herstellung von beweglichen und unbeweglichen Investitionsgütern in Form von Eigenleistungen, der Besitzerwerb durch Leasing sowie Maßnahmen zur Sicherung der Nahversorgung.
(3) Investitionen mit hohem Innovationsgehalt können bevorzugt behandelt werden.