Kundgemacht im A.Bl. vom 4. Februar 1992, Nr. 5.
(1) Für die Koordinierung der Tätigkeiten, die mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes zusammenhängen, welcher der Oberschule für Landwirtschaft von Auer angeschlossen ist, wird das Plansoll des Sonderstellenplanes des Personals der Schulverwaltung laut Anlage 3 a) Ziffer 2) des L.G. Nr. 11/1991 um eine Einheit in der vierten Funktionsebene erhöht.
(2) (3) (4) (5) 4)
Aufgehoben durch Art. 85 des Kollektivvertrages vom 29. Juli 1999.