(1) Das Plansoll des Sonderstellenplanes der Forstdienste ist um jeweils 2 Stellen in der VII. und VIII. Funktionsebene erhöht und jenes des Sonderstellenplanes der tierärztlichen Dienste um 4 Stellen vermindert, und zwar um jeweils 2 Stellen im Funktionsrang eines Obertierarztes und Tierarztes.