Kundgemacht im A.Bl. vom 17. Mai 1988, Nr. 22.
(1) (2) (3) 3)
(4) Die Berufsberater können auch bei Grundlehrgängen der Landesberufsschulen und bei Lehrerfortbildungsveranstaltungen als Referenten für die Sachbereiche der Ausbildungs- und Berufsberatung eingesetzt werden.
Omissis; siehe Art. 1 des D.LH. vom 4. August 1995, Nr. 35.