(1) Die Gesuche um Teilnahme an den Wettbewerben müssen nach den in der Ausschreibung festgelegten Vorschriften direkt beim zuständigen Amt eingereicht oder mit der Post dorthin geschickt werden.
(2) Dem Gesuch muß eine unterzeichnete Erklärung beigelegt werden, in welcher der Gesuchsteller - in der von ihm gewünschten Reihenfolge - die Sanitätseinheiten anzugeben hat, bei denen er bereit ist, Dienst zu leisten; dabei kann er auch Sanitätseinheiten angeben, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung keine Stellen frei sind.
(3) Wer in der Rangordnung der Gewinner eingetragen ist und die Zuweisung zu einer Sanitätseinheit, die er in der Erklärung angegeben hat, ablehnt, wird aus der Rangordnung gestrichen.
(4) Werden die Gesuche direkt beim zuständigen Amt eingereicht, so stellt dieses zur Empfangsbestätigung eine unterzeichnete Abschrift des Verzeichnisses aus, in dem die dem Gesuch beigelegten Unterlagen angegeben sind.
(5) Der Bewerber, hat im Gesuch anzugeben, ob er die Prüfungen in deutscher oder in italienischer Sprache ablegen will.