Kundgemacht im A.Bl. vom 3. Dezember 1974, Nr. 56.
(1) Die Verteilung des Innenraumes der Kinderhorte muß die Anpassung an die sich ändernden Größen der Altersgruppen der zu versorgenden Kinder und an die Einführung neuer Erziehungsmethoden ohne Schwierigkeiten erlauben.