In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

a) LANDESGESETZ vom 8. November 1974, Nr. 181)
Maßnahmen zur Entwicklung der Schürftätigkeit und für eine bessere Nutzung von Porphyr, Marmor, Ziersteinen und der Thermal- und Mineralquellen

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1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 26. November 1974, Nr. 55.

Art. 2

(1) Die auf Stempelpapier abzufassenden Ansuchen um Beitrag sind von den Interessierten beim Landesausschuß einzureichen. Denselben sind die Projekte, der technisch-finanzielle Bericht und die entsprechenden Kostenvoranschläge beizulegen. Das Landesbergbauamt sorgt sowohl für die Bearbeitung der Gesuche als auch für die Kontrolle und die Überprüfung hinsichtlich der Durchführung der Arbeiten, der Projekte, der Studien oder der Erhebungen.