In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 11/09/2012

a) LANDESGESETZ vom 17. Februar 1966, Nr. 31)
Bestimmungen für die Überweisung von periodisch fälligen Zahlungen aus Haushaltsmitteln, die für diesen Zweck bereit gestellt wurden

Visualizza documento intero
1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 15. März 1966, Nr. 11.

Art. 4

(1) Die Angabe über die dem Amte für Postkontokorrente zurückgestellten Anweisungen, welche den Berechtigten aus irgendeinem Grunde nicht zugestellt werden sollten, sind dem zuständigen Assessor zur Erledigung der diesbezüglichen Fälle mitzuteilen.