In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

Landesgesetz vom 27. Oktober 1955, Nr. 4
Gewährung von Studienstipendien an Universitätsstudenten und Mittelschüler und Gewährung von Prämien und Unterstützungen für Fachausbildungen

Gewährung von Studienstipendien an Universitätsstudenten und Mittelschüler und Gewährung von Prämien und Unterstützungen für Fachausbildungen

(kundgemacht im A.Bl. vom 5. Juni 1955, Nr. 16; Text nicht mehr aktuell)

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