(1) Genehmigt wird die Ausgabe von 200 Millionen Lire als außerordentliche Beihilfe zugunsten des "CAI-Alto Adige" für die Ausbesserungs- und Instandsetzungsarbeiten an den ihm gehörenden Schutzhütten, die infolge der Südtiroler Ereignisse der letzten zehn Jahre notwendig geworden sind.