Kundgemacht im Ord. Beibl. zum G. Bl. vom 31. März 1973, Nr. 84; die deutsche Übersetzung wurde im A.Bl. vom 29. September 1979, Nr. 49 - Sondernummer, veröffentlicht.
(1) Das in den nachstehenden Bestimmungen genannte Statut ist jenes, das als vereinheitlichter Text der das Sonderstatut für Trentino-Südtirol betreffenden Verfassungsgesetze mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670, genehmigt wurde.