Kundgemacht im Amtsblatt vom 16. August 2011, Nr. 33.
(1) Dieses Dekret tritt am 1. September 2011 in Kraft.
(2) Die Änderung der Parameter der Leistung Alters- oder Pflegeheimelaut Anlage B dieses Dekrets tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.