(1) Anträge auf Rückerstattung müssen bis zum 31. Dezember des dritten Jahres, das auf die Einzahlung folgt, auf stempelfreiem Papier bei der Landesverwaltung eingereicht werden. Sie können ebenso über eine der Außenstellen des Italienischen Automobilclubs (ACI) in Südtirol eingereicht werden.
(2) Dem Antrag sind beizulegen: