Kundgemacht im Amtsblatt vom 3. Mai 2011, Nr. 18.
(1) Die Kommission hat folgende Aufgaben:
(2) Die Kriterien für die Akkreditierung der Provider, für die Abwicklung der Weiterbildungsmaßnahmen und für die Zuteilung der CME-Credits werden von der Landesregierung genehmigt.