In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

a) Dekret des Landeshauptmanns vom 18. Jänner 2010 , Nr. 41)
Festlegung des den Gemeinden zustehenden Teils der Grundbuchgebühren und der Katastersondergebühren

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1)

Kundgemacht im Amtsblatt vom 2. Februar 2010, Nr. 5.

Art. 2 (Anwendung)

(1) Dieses Dekret findet ab 1. Jänner 2010 Anwendung.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.