Kundgemacht im Amtsblatt vom 7. April 2009, Nr. 15.
(1) Für die Beachtung der Normen dieses Artikels ist der Direktor/die Direktorin der Schule verantwortlich. Die verantwortliche Person muss darauf achten, dass:
(2) Die verantwortliche Person muss ein ständig aktualisiertes Register führen, in dem die periodischen Kontrollen zum Sicherheitsmanagement der Schulgebäude sowie das Datum der Räumungsübung notiert werden müssen.