Veröffentlicht im Beiblatt Nr. 2 zum A.Bl. vom 9. September 2008, Nr. 37.
Die von einer Schallquelle im Raum ausgehenden Schallwellen werden an den Raumbegrenzungsflächen mehr oder weniger stark reflektiert oder absorbiert. Der im Raum auftretende Schallpegel setzt sich aus Direktschall und reflektiertem Anteil zusammen; man spricht dabei von diffusem Schallfeld. Wie stark die Reflexion ist, hängt von der Beschaffenheit der Raum begrenzenden Oberflächen ab. Wird ein großer Anteil der Schwingungsenergie absorbiert, so ist der reflektierte Anteil gering, wobei man von hoher Schallabsorption spricht. Der Schallabsorptionsgrad α wird wie folgt definiert:
nicht reflektierte Schallenergieα= ------------------------------------------auftreffende Schallenergie
α= 1 bedeutet vollkommene Absorption (keine Reflexionen)α= 0 bedeutet vollkommene Reflexion (keine Absorption).Der Absorptionsgrad von Materialien ist den technischen Datenblättern (Laborprüfzeugnissen) zu entnehmen oder anhand von Labormessungen festzulegen.Die äquivalente Schallabsorptionsfläche A (A = α x S, wobei S = Fläche) bestimmt die Halligkeit eines Raumes, welche physikalisch durch die Nachhallzeit T gekennzeichnet wird. Unter Nachhallzeit versteht man die Zeit, in der nach Beenden der Schallabstrahlung in einem Raum der Schalldruck auf ein Tausendstel seines Ausgangswertes, d. h. der Schalldruckpegel um 60 dB gesunken ist. Die Nachhallzeit T ist abhängig vom Raumvolumen V und von der äquivalenten Schallabsorptionsfläche A.
T= 0,163 V/A [Sekunden]
Tabelle 1 Zusammenhang zwischen äquivalenter Schallabsorptionsfläche A und Nachhallzeit T für verschiedene Raumvolumina V
Anhand der Tabelle 1 kann bereits in der Planungsphase die Nachhallzeit annähernd bestimmt werden. Siehe als Beispiel die gestrichelt gekennzeichneten Diagrammlinien: um in einem Raum mit einem Volumen von 100 m3 eine Nachhallzeit von ca. 0,5 s zu erreichen, ist eine äquivalente Schallabsorptionsfläche von ca. 30 m2 erforderlich.