Kundgemacht im A.Bl. vom 12. April 2005, Nr. 15.
(1) Das Dekret des Landeshauptmanns vom 1. März 1994, Nr. 6, in geltender Fassung, ist aufgehoben.
Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.