Kundgemacht im A.Bl. vom 8. November 2005, Nr. 45.
(1) Aus dem Antrag für den Bau einer Deponie laut Artikel 23 des Gesetzes hat Folgendes hervorzugehen:
(2) Die Genehmigung des Projekts für den Bau einer Deponie enthält folgende Angaben:
Art. 7 Absatz 1 wurde so ersetzt durch Art. 4 Absatz 1 des D.LH. vom 1. April 2009, Nr. 17.