(1) Die Wärmeschutzklassen und die Methode zur Berechnung der Wärmekennzahlen sind im Anhang A festgelegt.
(2)Damit die Bewohnbarkeitserklärung ausgestellt werden kann, dürfen die Gebäude den Jahresheizwärmebedarf der Kategorie B des Klimaausweises nicht überschreiten.Die entsprechende Bescheinigung wird von der KlimaHaus Agentur ausgestellt.3)