Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 24. Juli 2001, Nr. 30.
Im Sinne des Art. 4 Absatz 1 des D.LH. vom 26. Oktober 2009, Nr. 48, ist dieses Dekret „mit Ausnahme der Artikel mit organisatorischen und buchhalterischen Inhalten aufgehoben“.
(1) Für die Teilnahme am Verfahren zur Vergabe von Aufträgen unter dem EU-Schwellenwert sind bis zur Errichtung des Landesverzeichnisses der Vertrauensunternehmen laut Artikel 45 des Gesetzes Unternehmen zugelassen, die im Besitz der SOA-Bescheinigung sind oder ihre finanzielle, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit folgendermaßen nachweisen:
Art. 23 wurde ersetzt durch Art. 9 des D.LH. vom 25. Juli 2003, Nr. 29.